05.10.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Stichwort: Gründungszuschuss


Die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wurde neu gestaltet. Die Ich-AG und das Überbrückungsgeld wurden am 1. August zum Gründungszuschuss zusammengefasst. Gründer erhalten für neun statt bisher sechs Monate monatlich einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Eine zusätzliche Zahlung ermöglicht es, sich freiwillig gesetzlich sozial zu versichern. Letztgenannte Unterstützung kann auf Antrag um weitere sechs Monate verlängert werden. Voraussetzungen für die Bewilligung sind die Arbeitslosigkeit (ein Übergang von einer Anstellung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich), ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 90 Tage und ein positives Gutachten über das Existenzgründungsvorhaben. Bestehende Ansprüche auf Arbeitslosengeld werden während der Förderung »verbraucht«, das heißt: Für jeden Tag der Förderung sinkt der Anspruch auf Arbeitslosengeld um einen Tag.

Artikel vom 05.10.2006