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Leasing: Preise vergleichen

»Traumauto auf Zeit« mit niedrigen Raten finanzieren

Immer mehr »gemietete« Fahrzeuge rollen auf unseren Straßen. Doch nicht jede Art des Leasings ist geeignet für jeden Kunden, der Kampf unter den Anbietern ist hart.

Davon können die Kunden profitieren und viel Geld sparen. Allerdings sollten sollten die Konditionen gründlich überprüft werden, damit am Ende nicht der große Schrecken in Form von Nachzahlungen kommt. Und ein Preisvergleich zwischen verschiedenen Anbietern für das jeweilige Modell ist Pflicht.
Ein Kunde, der zum Händler seines Vertrauens geht und sich sein Wunschmodell über einen Leasingvertrag finanzieren lässt, hat den Vorteil der Ortsnähe, muss aber manchmal mehr bezahlen. Dabei können in Einzelfällen schon einmal mehrere Tausend Euro zusammen kommen. Denn große Leasing-Finanzierer nehmen den Herstellern oder Händlern große Stückzahlen ab und können aus den dadurch erwirtschafteten Rabatten gute Angebote machen.
Aber auch die Hersteller haben sich auf die Kundenwünsche eingestellt und bieten über ihre Hausbanken für fast jedes Modell verschiedene Leasingmodelle an. Dabei sollte der Interessent aber gründlich die für ihn beste Lösung suchen. Das Auto wird nur auf befristete Zeit angeschafft, der Autofahrer zahlt nur für die Nutzung. Neben der Mietsonderzahlung in Höhe von 20 Prozent des Neupreises ergibt dies relativ niedrige Raten, es muss ja nicht das ganze Auto abbezahlt werden. Auch Modelle ohne Anzahlung sind längst üblich, die Leasingrate steigt dann entsprechend.
Üblich sind Kilometer- und Restwert-Leasing. Beim Kilometer-Leasing wird über die gefahrenen Kilometer abgerechnet. Sie werden bei Vertragsabschluss vereinbart, zum Beispiel für ein 36-Monats-Leasing 30 000 Kilometer. Fährt der Leasingnehmer mehr, muss er pro Kilometer einen zuvor fest vereinbarten Satz nachzahlen, fährt er weniger, bekommt er für jeden Kilometer Geld zurück. Aber Vorsicht: Die günstige Monatsrate für ein Mittelklasseauto mit 10 000 Kilometern jährlicher Fahrleistung bleibt nur dann wirklich günstig, wenn man auch wenig fährt. Sonst muss man am Vertragsende reichlich nachzahlen.
Das Kilometer-Leasing ist für den Kunden das sicherste Modell, weil die Leasinggesellschaft nach Vertragsablauf das Risiko mit dem Verkauf des Gebrauchtwagens hat. Streit ist allerdings programmiert bei der Frage, ob das Auto Mängel hat, die über den normalen Verschleiß hinausgehen oder gar die Betriebssicherheit gefährden. Einige Leasing-Unternehmen bieten ein TÜV-zertifiziertes Rückegabeverfahren an. Hier sind Überraschungen ausgeschlossen. Ein Katalog von Überprüfungen wird dabei Punkt für Punkt abgearbeitet.
Restwert-Leasing ist sehr viel unkalkulierbarer. Bei Abschluss des Vertrages wird ein Wert festgelegt, den der Kunde am Ende der Vertragslaufzeit als Abschlusszahlung leisten muss. Im Idealfall ist dies genau der Betrag, den das Auto noch auf dem Gebrauchtmarkt erlöst. Allerdings lässt sich nicht mit Sicherheit über zwei, drei Jahre voraussagen, wie sich der Gebrauchtwagenmarkt für ein bestimmtes Auto entwickeln wird. Liegt der von einem Gutachter ermittelte Fahrzeugwert bei Rücknahme unter dem kalkulierten Restwert, muss der Kunde nachzahlen. Ist das Auto mehr wert als vorher angenommen, erhält der Kunde vom Mehrerlös 75 Prozent, die Leasinggesellschaft 25 Prozent. Im Wertgutachten wird der so genannte Händlereinkaufspreis angesetzt. Der liegt um 20 Prozent unter dem Marktpreis des Gebrauchtwagens. Man kann aber auch selbst eine Anzeige aufgeben und einen Käufer suchen, der das Auto bei der Leasinggesellschaft zum kalkulierten Restwert auslöst.
Einige Anbieter haben auch eine so genannte »GAP-Versicherung« im Programm. Wenn das Fahrzeug zerstört oder gestohlen wird, ersetzen die Leasinggesellschaften oder deren Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Autos. Teilweise ist dieser »Lückenfüller« (Gap = Englisch für Lücke) in der Leasingrate enthalten, teilweise muss er extra bezahlt werden. Wer seine Leasingraten nicht pünktlich zahlt, muss mit der Auflösung des Vertrages rechnen. Eine Restschuldversicherung schafft Abhilfe, wenn der Kunde die Raten nicht mehr zahlen kann. Er muss diese Leistung aber natürlich auch finanzieren.

Artikel vom 07.10.2006