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Jugendschutz beim Hövelmarkt gewährleistet

Eltern tragen bis zur Volljährigkeit ihres Kindes die Verantwortung

Hövelhof (WV). Die Hövelmarkt-Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Jetzt fand die traditionelle Hövelmarkt-Sicherheits-Besprechung statt. Vertreten waren alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen und Organisationen wie Polizei, Ordnungsamt, Jugendschutz des Kreises Paderborn, Wachschutz, Feuerwehr, Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes, gemeindlicher Baubetriebshof sowie der Verkehrsverein und Festwirt als Veranstalter.

»Diese jährliche Vorbesprechung sorgt dafür, dass unser Fest harmonisch und sicher abläuft«, sagt Verkehrsvereinsvorsitzender Rudi Stahl. »Ein besonders hoher Stellenwert wird vor allem auch dem Jugendschutz eingeräumt«, so Ina Jäger, Jugendschutzfachkraft von der Kreisverwaltung Paderborn. Aus der Praxis berichtet sie: »Der 14-jährige Sohn kommt nach Hause und ärgert sich über das ÝNeinÜ seiner Eltern zur Teilnahme an einer Discoveranstaltung: »Aus meiner Klasse dürfen alle bis 1 Uhr zur Disco.« Ina Jäger rät in solchen Fällen den Eltern: »Einfach mal nachfragen, ob das so stimmt. Man sollte die Eltern des Freundes bitten, ebenso zu entscheiden, wie man es selbst getan hat«, so Jäger. Die Entscheidung, dem 14-Jährigen die Teilnahme zu verweigern, sei die Richtige. Das Jugendschutzgesetz erlaubt nur über 16-Jährigen die Teilnahme an öffentlichen Tanzveranstaltungen. Hierzu zählt beispielsweise auch die Hövelhofer Zeltdisco am morgenigen Freitag.
»Eltern tragen bis zur Volljährigkeit ihres Kindes die Verantwortung und müssen auch nicht alles erlauben, was das Gesetz gestattet«, erklärt Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch. Dies gelte auch für die Teilnahme an Festen wie dem Hövelmarkt. Insgesamt gilt: Der Jugendschutz wurde nicht geschaffen, um den Spaß zu verbieten. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zielen darauf ab, Kinder und Jugendliche vor allem in der Öffentlichkeit vor negativen Einflüssen schützen. Hierzu zählt auch das Alkohol- und Rauchverbot für unter 16-Jährige. Branntweinhaltige Getränke, die so genannten Alkopops oder Selbstgemixte, sind absolut tabu für unter 18-Jährige. Auch hier tragen die Eltern eine besondere Verantwortung für die Gesundheit der Kinder. Das Kreisjugendamt appelliert deshalb an die Eltern: »Nicht wegsehen, wenn die 15-jährige Tochter ein Ýwohlschmeckendes Alkopop-GetränkÜ genussvoll trinken will. Zivilcourage zeigen, wenn die Clique der unter 18-jährigen Kinder sich zum Ýin Stimmung trinkenÜ trifft.«
Wer sich nicht so sicher ist, was denn eigentlich erlaubt ist oder nicht, kann unter der Telefonnummer 0 52 51/308-614 gern ein kostenloses Exemplar des Jugendschutzgesetzes bekommen oder sich beraten lassen.
Informationen rund um das Thema Jugendschutz sind auch auf den Internetseiten des Kreises Paderborn, Fachbereich Jugend, Familie und Sport, zu finden.
www.kreis-paderborn.de

Artikel vom 28.09.2006