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Polizei leitet
Verfahren ein

Rottweiler-Attacke


Gütersloh (rec). Die Polizei hat ein Strafverfahren gegen den 61 Jahre alten Hundehalter aus Avenwedde eingeleitet, dessen Rottweiler im August einen vierjährigen Jungen angegriffen und schwer verletzt hatte. Die Familie des Jungen fordert Schmerzensgeld.
Laut der nun abgeschlossenen Ermittlungen passierte der Angriff auf einem Privatgelände. Wegen eines benachbarten Getränkehandels und einer Kfz-Werkstatt hatte die Polizei zunächst geprüft, ob es sich um einen öffentlichen Platz gehandelt hatte. In diesem Fall hätte der Hund angeleint sein müssen. Auf jeden Fall aber hätte er einen Maulkorb tragen müssen: »Für den Hund wurden keine Ausnahmen vom Maulkorb- und Leinenzwang beantragt,« teilt Thomas Habig vom Ordnungsamt mit. Der Rottweiler hatte den vier Jahre alten Maximilian angegriffen, als der auf dem Auto-Rücksitz auf seinen Vater wartete. Der wollte nur mal kurz bei der Kfz-Werkstatt reinspringen. Nach der Attacke berichtete eine Nachbarin, dass der Hund zuvor bereits ihren elfjährigen Sohn und ihren Hund bedroht und angegangen habe. Ihre dringende Bitte, dem Rottweiler einen Maulkorb zu verpassen, sei ignoriert worden. Nach der Attacke auf das vierjährige Kind wurde der Hund eingeschläfert.

Artikel vom 28.09.2006