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Friede an den Fleischtöpfen

Gebührenstreit: Kreis erzielt Vergleiche mit elf Schlachtbetrieben

Von Stephan Rechlin
Kreis Gütersloh (WB). Ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren, hat das Kreisveterinäramt in den vergangenen Wochen eine Zeitbombe entschärft. Auf bis zu 6,5 Millionen Euro beliefen sich die Forderungen von 14 Schlachtbetrieben gegen den Kreis. Sie monierten zu hohe Gebühren für die Fleischbeschau und wollten Geld zurück.

Allein die Ansprüche der drei Firmen Tönnies (Rheda-Wiedenbrück), Echterhoff (Verl) und Hüsing-Knopp (Gütersloh) summierten sich dabei auf eine Summe in Höhe von 4,5 Millionen Euro. Sie hatten die Europäische Union (EU) und das Verwaltungsgericht Minden im Rücken. Nach einer EU-Richtlinie aus dem Jahre 1991 ist die Fleischbeschau mit einer Pauschale zu berechnen. Für die Untersuchung von Schweinen etwa sah die Richtlinie einen Mindestsatz in Höhe von 1,30 Euro vor. Der Kreis aber berechnete bei kleinen Schlachtbetrieben zwischen 4,84 und 10,44 Euro, bei Großbetrieben zwischen 2,17 und 3,93 Euro. Damit deckte der Kreis vor allem seine eigenen Kosten.
Das darf er auch, entschied das Verwaltungsgericht Minden vor vier Jahren. Doch er darf nicht jede einzelne Analyse wie etwa die Trichinenbeschau oder die bakteriologische Untersuchung separat abrechnen. Das Gericht verurteilte den Kreis zur Rückzahlung von 2,6 Millionen Euro an vier Betriebe. Der Kreis legte Berufung ein. Zwei Verfahren schlummern noch beim Oberverwaltungsgericht (OVG).
Gleichzeitig nahmen Kreisveterinär Dr. Bernhard Beneke und sein Mitarbeiter Winfried Mettenborg jedoch informelle Gespräche mit den Prozessgegnern und anderen Einwändern auf. Deren Ergebnisse teilten sie am Montag in nichtöffentlicher Sitzung dem Kreistag mit. Danach konnten sie sich mit elf von 14 Einwändern inzwischen einigen. Darunter auch mit zwei Unternehmen, die vor Gericht gesiegt hatten und denen 2,5 der 2,6 Millionen Euro zustanden. Mit den verbliebenen drei Betrieben aus Gütersloh werde nun ebenfalls ein Vergleich angestrebt. Sämtliche Vergleiche gelangen, ohne den Kreishaushalt zusätzlich zu belasten.
»In den Vergleichen ging es vor allem um die Prozessökonomie, also die möglichst effiziente Organisation der Kontrolle,« erläutert Dr. Bernhard Beneke auf Anfrage. So hatte die Firma Tönnies vor Gericht darauf hingewiesen, dass die Kontrolle in Großbetrieben wesentlich effizienter und darum auch günstiger durchzuführen sei. Im Kreis Gütersloh werden pro Jahr drei Millionen Großtiere geschlachtet - so viel wie in keinem anderen Gebiet Deutschlands. Die Einigung glückte zum richtigen Zeitpunkt. Im kommenden Jahr soll sich die EU-Richtlinie erneut ändernÉ

Artikel vom 28.09.2006