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Gericht will neue Beweise

Noch immer kein Urteil im Fall Reckendrees


Gütersloh/Hamm (rec). Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat gestern erneut kein Urteil im Revisionsprozess zwischen Hedwig Reckendrees und der Sparkasse Gütersloh verkündet. Statt dessen wurde ein »Auflagen- und Beweis-Beschluss« getroffen.
Nach Auskunft von Gerichtssprecher Arndt Fiolka möchte das OLG die beiden Parteien erneut zum Fall vernehmen und zu strittigen Punkten weitere Beweise erheben. Zu diesen »strittigen Punkten« zählt unter anderem eine angeblich nicht bezahlte Feuerversicherung für Gebäude. Nachdem Sparkassenkundin Hedwig Reckendrees einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich abgelehnt hatte, war zunächst »eine Entscheidung« zum 30. August angekündigt worden. Wegen Arbeitsbelastung wurde dieser Termin auf den 25. September verschoben. Ein Termin für eine neue Verhandlung wurde gestern nicht mitgeteilt. Mit der Kündigung eines Darlehnsvertrages und der Vorenthaltung von 143 000 Mark Kreditsumme hatte die Sparkasse Gütersloh ihre Kundin in Existenznot gebracht. Das Bielefelder Landgericht gab der Gütersloher Unternehmerin Recht und erklärte die Kündigung für unwirksam. Der Sparkasse wurde im Urteil treuwidriges Verhalten attestiert. Gegen dieses Urteil legte die Sparkasse Berufung ein. Das OLG schlug eine Reduzierung der noch offenen Verbindlichkeiten um 150 000 Euro vor und einen günstigeren Effektivzins für die restliche Laufzeit des Darlehens. Auf eine Dauer von zehn Jahren hätte Reckendrees davon mit weiteren 70 000 Euro profitiert.

Artikel vom 26.09.2006