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Nach Widerspruch
Geld gespart

Gebührenordnung nicht zulässig

Von Frank Spiegel
und Harald Iding (Foto)
Höxter/Ottbergen (WB). Jürgen Meyer aus Ottbergen verstand die Welt nicht mehr: Obwohl er das Regenwasser auf seinem Grundstück versickern lässt und nicht in die Kanalisation einleitet, sollte er die gleichen Gebühren zahlen wie diejenigen, in deren Abgabenberechnung die Nutzung des Kanals auch für Regenwasserentsorgung berücksichtigt ist.

Der Ottbergener hielt das nicht für gerecht, schaltete seinen Rechtsanwalt ein und sein Widerspruch hatte schließlich Erfolg: Anfang dieses Monats reduzierte die Stadt Höxter die Entwässerungsgebühr nach einem halben Jahr Meinungsverschiedenheiten mit Jürgen Meyer für das Jahr 2005 von 1 274,10 Euro um ein Drittel auf 849,40 Euro -Ê424,70 Euro hat Meyer so gespart. »Ich müsste ja sonst Kosten für die Entsorgung von Niederschlagswasser tragen, die ich gar nicht verursache«, verdeutlich er seine Position. Jürgen Meyer ist davon überzeugt, dass er kein Einzelfall ist, denn: »Laut Gesetz ist für alle nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebauten, befestigten oder an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücke im Regelfall die Entsorgung des anfallenden Niederschlagswassers durch Versickern vorgeschrieben.« Das bedeute, dass möglicherweise nicht nur er zuviel Abwassergebühren zahlen würde.
In Höxter werde nach dem Frischwassermaßstab (siehe Kasten »Stichwort«) abgerechnet. Nach seinen Informationen sei dies nicht zulässig. »Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat eindeutig festgestellt, dass der Frischwassermaßstab wegen der damit verbundenen Ungleichbehandlung keinen gültigen Berechnungsmaßstab darstellt«, hat Jürgen Meyer herausgefunden.
Dass er seine Forderung nach einer Minderung der Abwassergebühren über seinen Rechtsanwalt Nachdruck verleihen musste, sieht er als weiteres Indiz dafür, dass diejenigen, die den Gebührenbescheid hinnehmen und zahlen, um die Möglichkeit Geld zu sparen gebracht werden.
Bei der Stadt Höxter ist man allerdings der Ansicht, dass sich der »Fall Meyer« nicht verallgemeinern lässt. »Bei uns herrscht absoluter Anschluss- und Benutzungszwang«, erklärte Stadt-Pressesprecher Hubertus Grimm im Gespräch mit dem WESTFALEN-BLATT. So sei es in der Entwässerungssatzung verankert. Der Anschluss- und Benutzungszwang gelte auch für Niederschlagswasser. Ausnahmen könnten nur aus »baurechtlichen oder topographischen« Gründen gemacht werden. Gleichwohl werde inzwischen bei Neubaugebieten immer auch überlegt, ob es nicht auch Versickerungsmöglichkeiten gebe.

Artikel vom 28.09.2006