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Trunkenheit
verhindert die
Verhandlung

26-Jähriger bezahlt mit Falschgeld

Von Felix Quebbemann
Espelkamp/Minden (WB). Es war eine lange Liste an Straftaten, die der Staatsanwalt gestern im Amtsgericht Minden verlaß. Auf der Anklagebank hörten sich die Beschuldigten, ein 26-Jähriger und ein 34-Jähriger, beide aus Espelkamp, die Anklageschrift an.

Der Hauptbeschuldigte, der 26-Jährige, ahnte wohl bereits, dass dies ein entscheidender Tag für ihn werden würde. Daher hatte er sich vor der Gerichtsverhandlung bereits mit viel Alkohol »Mut angetrunken«, wie die Vorsitzende Richterin Petra Niewerth gleich zu Anfang der Verhandlung feststellte.
Während der Staatsanwalt die Anklage verlas, versank der 26-Jährige mit seinem Kopf in den Armen und wirkte nervös und ängstlich. Ihm wurde unter anderem zu Last gelegt, dass er sich am 14. November des vergangenen Jahres fünf falsche 50-Euro-Scheine vom 34-jährigen Mitangeklagten besorgt haben soll, und mit diesen Scheinen unter anderem in einem Espelkamper Schuhgeschäft und in einer Pizzeria bezahlt haben soll.
Darüber hinaus habe der 26-Jährige in einem Verbrauchermarkt eingekauft und mit ungedeckten Einzugsermächtigungen bezahlt. Ein weiteres schwerwiegendes Verbrechen beging der 26-Jährige am 10. November 2005. Nach den Worten des Staatsanwaltes soll sich der Angeklagte Handschuhe und eine Sturmmaske vom mitangeklagten 34-Jährigen geliehen haben. Der 26-Jährige wartete an der Eingangstür eines Verbrauchermarktes auf eine günstige Gelegenheit, um Geld aus der Kasse zu rauben. 550 Euro erbeutete er, als er bei einem Bezahlvorgang in die offene Kasse griff. Daraufhin lief er zu seinem Komplizen und zog sich dort um, damit er nicht anhand der Kleidung identifiziert werden konnte.
Eine weitere Straftat soll der 26-Jährige, der bereits vorbestraft ist und daher mit seinem Bewährungshelfer an der Verhandlung teilnahm, bereits am 31. Oktober 2005 begangen haben. Ihm wird vorgeworfen, vier Müllcontainer in der Görlitzer und in der Hirschberger Straße in Brand gesteckt zu haben. »Nur dem schnellen Eingreifen der Feuerwehr ist es zu verdanken, dass die Flammen nicht auf benachbarte Wohnhäuser überschlugen«, erklärte der Staatsanwalt. In dieser Nacht entstand ein Schaden von 2500 Euro.
Als letzte Tat wird dem 26-Jährigen Espelkamper ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt. Dabei soll er vor ein fahrendes Taxi gesprungen sein und dem Fahrer gedroht haben: »Bring mich nach Hause oder ich haue dir eine auf's Maul.«
Nach der Verlesung der Anklageschrift unterbrach die Richterin die Sitzung, um sich mit allen Verfahrensteilnehmern zu beraten. Nach einer 25-minütigen Pause erklärte Petra Niewerth zu dem 26-Jährigen: »Wir sind nicht sicher, dass Sie hier in der Lage sind, alles mitzubekommen.« Außerdem müsse er auch eine Aussage über den Mitangeklagten 34-Jährigen machen. Niewerth beschloss daher, die Verhandlung zu vertagen.
Sie bedauerte, dass sich der 26-Jährige aufgrund seines Alkoholkonsums vorsätzlich in eine verhandlungsunfähige Verfassung gebracht habe. Niewerth ordnete für den 26-Jährigen zum nächsten Gerichtstermin eine Vorführung an, um sicherzustellen, dass der Espelkamper nicht wieder in einem betrunkenen Zustand ist. Darüber hinaus solle durch ein Gutachten geklärt werden, ob der Angeklagte durch seine Alkoholabhängigkeit bei den Taten voll schuldfähig gewesen sei. Sie zog auch eine zwangsweise Therapie in Betracht, obwohl sie feststellte, dass der 26-Jährige bereits eine Therapie angefangen, jedoch schließlich abgebrochen hat.

Artikel vom 20.09.2006