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Kreis erzielt Erfolg gegen
illegale »Telefondienste«

Landgericht sieht Betrug in besonders schwerem Fall

Warburg (WB). Weil sie mit irreführenden Telefonbucheintragungen den Anschein erweckt hatten, offiziell für das Straßenverkehrsamt Auskünfte zu erteilen, hat das Landgericht Bochum hat zwei Männer wegen schweren Betruges zu Freiheitsstrafen von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch im Kreis Höxter hatten sie längere Zeit versucht, mit Hilfe einer 0190er Telefonnummer abzukassieren.

Die Masche der beiden Betrüger aus dem Ruhrgebiet war immer die Gleiche. Unter der Bezeichnung »Straßenverkehrs/Info-Zentrale für KFZ Zulassungsstelle, Führerschein und KFZ Formalitäten« veranlassten sie in zahlreichen deutschen Städten Einträge in die jeweiligen Telefonbücher sowie Telefondatenbanken im Internet. Diese Einträge verwiesen jeweils auf eine Rufnummer des Ortsnetzes.
Im Kreis Höxter gingen die Täter besonders gewieft vor, unterschied sich doch ihre Telefonnummer »695« nur durch einen Zahlendreher von der des Kreises Höxter, die »965« lautet.
So dachte wohl jeder Auskunftssuchende, dass er beim Kreis Höxter gelandet sei und wunderte sich, warum er keinen Mitarbeiter zu sprechen bekam, sondern statt dessen auf eine 0190er Rufnummer verwiesen wurde. Hier gab es dann erst einmal vom Band eine ausführliche Auflistung der vermeintlichen Serviceleistungen zu hören, mit der Aufforderung, je nach Anliegen eine bestimmte Ziffer zu drücken. Damit landete man in einem Untermenü, das wiederum in erster Linie aus einem langen Ansagetext bestand, der dem Anrufer aber in keinster Weise weiterhalf.
Diese Vorgehensweise erregte bei den Anrufern natürlich großen Ärger, und so kam es in der Folgezeit auch im Kreis Höxter zu zahlreichen Beschwerden. Einige Anrufer brachten ihre Empörung zum Ausdruck, dass der Kreis Höxter den Bürgern mit einer teuren Servicenummer nur das Geld aus der Tasche ziehen wolle. »Das Schwierige an dieser Situation war, dass wir als Kreis Höxter nicht so wirklich viel dagegen unternehmen konnten. Wir waren eigentlich genauso Opfer wie die Anrufer«, erläutert Gaby Böker aus der Rechtsabteilung des Kreises. Zwar wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass das Straßenverkehrsamt ausschließlich über die Telefonnummer des Kreises Höxter zu erreichen sei und der Kreis auch grundsätzlich keine teuren 0190er Nummern einsetze - doch hin und wieder gingen weitere Anrufer den Betrügern ins Netz.
Deswegen erstattete der Kreis Höxter im Jahr 2001 Anzeige gegen die Verursacher der dubiosen Telefonbucheinträge. Sehr schleppend zogen sich die Ermittlungen der aufgrund des Wohnsitzes der Täter zuständigen Staatsanwaltschaft Bochum hin. »Es gab sogar die Überlegung, das Verfahren einzustellen«, erinnert sich Gaby Böker. Nach ihrer Rechtsauffassung war die Sachlage allerdings klar und ausreichend für eine Anklage. So sah es letztendlich auch die Bochumer Staatsanwaltschaft, die gegen einen Freispruch der Angeklagten vor dem erweiterten Schöffengericht Herne-Wanne Berufung einlegte und den Fall somit vor das Landgericht brachte. Hier trat unter anderem ein Zeuge aus dem Kreis Höxter auf. Diesem hatte der Kreis Höxter zu einer Anzeige geraten, die nun auch den erhofften Erfolg gebracht hat.
Das Betrugskonzept wird allerdings fortgesetzt. Deshalb appelliert der Kreis Höxter, sich nur direkt mit ihm in Verbindung zu setzen unter der Rufnummer 05271/965-0.

Artikel vom 15.09.2006