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Expertinnen entwarnen:
Das Häuschen ist geschützt

Infoabend des Runden Tisches Pflege in Halle

Halle (mes). »Ich bin doch pflegeversichert, da kann doch nichts schief gehen.« - »Ganz so einfach ist es leider nicht«, wie Judith Schmitz, Leiterin der Abteilung Arbeit und Soziales beim Kreis Gütersloh, und Renate Kottmann von der Innungskrankenkasse Gütersloh beim Informationsabend des »Runden Tisch Pflege in Halle« in der Remise mehrfach betonten.

Häufig übersteigen die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes oder stationäre Pflege in einem Heim, die Kosten, die die Pflegekassen mit ihren pauschalen Leistungen übernehmen. Dann kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden.
Besonders die Frage, was mit dem Eigenheim geschieht, wenn der Hausbesitzer plötzlich pflegebedürftig wird, bereitet Betroffenen Sorgen. Muss es verkauft werden, wenn die Pflege im Heim nicht bezahlt werden kann?
Hier gaben die Expertinnen Entwarnung. »Ein angemessenes Einfamilienhaus ist geschützt und gehört nicht zum einzusetzenden Vermögen, solange der Ehegatte noch darin wohnt«, sagte Judith Schmitz. Bei unterhaltspflichtigen Kindern werde »im jeweiligen Einzelfall geprüft, inwieweit auf das Vermögen zurückgegriffen werden kann«, berichtete Judith Schmitz, »das hängt aber auch von vielen anderen Faktoren wie dem Alter ab.«
»Bei der Antragstellung für eine Pflegestufe bei der Pflegekasse lässt sich der Antragsteller dort am besten ein Pflegetagebuch aushändigen«, empfahl Renate Kottmann. »Damit kann sich der Pflegende die unterschiedlichen Pflegetätigkeiten bewusst machen.«
Pflegende stoßen bei ihrer Aufgabe häufig an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit. Ein Urlaub zum »Abschalten« ist bei der Pflege Angehöriger jedoch nicht so einfach. »Stellen sie einen Antrag auf Kurzzeitpflege bei ihrer Pflegekasse«, empfahl Renate Kottmann, »Für maximal 28 Tage und 1432 Euro im Jahr übernimmt die Pflegekasse dann die pflegebedingten Aufwendungen in einer stationären Einrichtung.« Es könne im gleichen Umfang auch ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden, dann muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen allerdings schon mindestens ein Jahr in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.
Ansprechpartner im Falle des Falles sind unter anderem die Pflegeberatungsstellen der Städte, die Pflegekassen und das Generationennetzwerk Halle.

Artikel vom 15.09.2006