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Brakeler (15)
»frisiert« Roller


Bad Driburg (WB). Eine Funkstreife hat einen 15-Jährigen mit seinem Motorroller überprüft. Der Jugendliche hatte noch keinen Führerschein. Der Roller wäre von seiner Bauart her aber schon führerscheinpflichtig gewesen, so die Polizei. Dazu war er auch noch »frisiert«, wodurch er etwa 70 km/h Höchstgeschwindigkeit erreichte.

Artikel vom 15.09.2006