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Haschischkurier
muss ins Gefängnis

Zwei Jahre und sechs Monate Haft

Von Melanie Adelt
Steinhagen/Bielefeld (WB). Andrej T. hatte mit einer Bewährungsstrafe gerechnet. Als Richterin Jutta Albert das Urteil aussprach, zwei Jahre und sechs Monate Haft, fing der 26-jährige Steinhagener an zu zittern und konnte seinen Tränen kaum zurückhalten. Fünf Mal hatte der gebürtige Russe Haschisch im Tank von Harsewinkel nach Helsinki geschmuggelt. Und musste sich dafür jetzt vor dem Landgericht Bielefeld verantworten.

Andrej T. war Teil eines internationalen Drogenringes, der Haschisch im großen Stil in Autotanks von Spanien über Deutschland nach Skandinavien und ins Baltikum schmuggelte. Der 26-Jährige, der als Kurierfahrer fungierte, hatte bereits in der vergangenen Woche ein umfassendes Geständnis vor der vorsitzenden Richterin abgelegt (wir berichteten). Mit seiner Hilfe konnte auch bereits einer der »Strippenzieher«, Wladimir K., zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt werden.
Er hatte Andrej T. angeworben und für Botenfahrten zwischen November 2003 und August 2004 eingesetzt. Nachdem der Angeklagte in der ersten Verhandlung nur zögerlich Aussagen zu den Hintergründen und Hintermännern gemacht hatte, sollte eine Nachvernehmung bei der Polizei weitere Aufschlüsse bringen, die sich unter Umständen auch auf das Strafmaß hätten auswirken können.
Der leitende Ermittler der Bielefelder Kripo, Detlef Rott, war sich jedoch gestern vor Gericht sicher: »Er hat der Polizei nicht in dem Sinne geholfen, wie er das sicherlich gekonnt hätte.« Dementsprechend konnten auch Staatsanwältin und Richterin keine weiteren Eingeständnisse machen, die zu einer Bewährungsstrafe geführt hätten.
Während Staatsanwältin Stefanie Dakers sogar dreieinhalb Jahre Haft gefordert hatte, kamen Richterin und Schöffen nach ausführlicher Beratung zu dem Urteil einer zwei Jahre und sechs Monate dauernden Haftstrafe.
»Ich kann Ihnen einiges zugute halten«, begründete Jutta Albert ihr Urteil. »Ihr geständnis war umfassend, sie haben dazu beigetragen, einen der Drahtzieher zu ermitteln, waren noch recht jung bei der Tatbegehung und haben 'nur' weiche Drogen geschmuggelt. Nichtsdestotrotz waren es mehrere Taten und große Mengen, über die wir hier reden! Das reicht für eine Doppelmilderung nicht aus.«

Artikel vom 15.09.2006