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Buchalla will Lücken in
Verordnung schließen

Angesichts der Störungen durch Jugendliche

Werther (dh). Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Werther soll überarbeitet werden. Das haben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig beschlossen. Vorangegangen war der Entscheidung ein Antrag der CDU-Fraktion.

In der Ordnungsbehördlichen Verordnung sind Regeln wie der Anleinzwang für Hunde, das Verbot, Fahrzeuge mit Pflegemitteln auf privaten Grundstücken zu reinigen, oder die Vermeidung von Lärm in der Mittagszeit festgehalten. Die CDU-Fraktion hatte beantragt Absatz 1, Paragraf 2, die »allgemeine Verhaltenspflicht«, dahingehend zu verändern, dass die Belästigung von Bürgern durch das regelmäßige »Lagern von Personengruppen« ebenso verboten ist wie das »Stören in Verbindung mit dem Genuss von Alkohol«, das Befahren von Anlagen mit Pkw oder das Beschädigen von Bänken oder Spielgeräten.
Diese vorgeschlagenen Änderungen in der Ordnungsbehördliche Verordnung seien dringenst erforderlich, um Schwammigkeiten und gesetzliche Lücken zu schließen, betont CDU-Fraktionsvorsitzender Ulrich Buchalla. In Städten wie Gütersloh oder Bielefeld habe man solche Veränderungen schon vorgenommen.
Buchalla ist der Ansicht, dass ein generelles Alkoholverbot - wie derzeit in Werther - nicht mehr Bestandteil einer Ordnungsbehördlichen Verordnung sein dürfe, sondern nur noch in Verbindung mit Ruhestörungen oder mit dem Jugendschutzgesetz belangt werden dürfe.
»Wir haben keinen Mangel an Vorschriften, sondern einen Mangel an Zeugenaussagen«, sagte Ordnungsamtsleiterin Claudia Mikkelsen. Und Udo Lange (SPD) räumte ein: »Die Jugendgruppen interessiert nicht, was in der Satzung steht. Sie werden dadurch ihr Verhalten nicht ändern.«
Er wolle einfach nur ein bisschen mehr Rechtssicherheit, betonte Ulrich Buchalla. Auf Vorschlag seines Parteifreundes Ralf Biermann wurde das Thema zurückgestellt. Unter Beachtung der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes soll in den Fraktionen beraten werden, ob sich lohnt, die Verordnung nach zehn Jahren zu verändern.

Artikel vom 14.09.2006