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Aue-Wohnpark jetzt fast zwei Meter tiefer

Mit den Planänderungen auch den Bedenken der Anlieger Rechnung getragen

Rahden (SaR). »Wohnen auf Lebenszeit« - lautet das Konzept des Aue-Wohnparks. Der Seniorenruhessitz soll an der Lübbecker Straße in Rahden entstehen.

Im Bauauschuss der Stadt Rahden wurde jetzt erneut über das Projekt beraten. Anlieger hätten verschiedene Bedenken vorgetragen, berichtete Planungsingenieur Johannes Eversmann den Fraktionen. Deswegen seien die Pläne aus Rücksicht auf die Wohnsiedlung in der Nachbarschaft auch überarbeitet und an einigen Punkten verändert worden. Eversmann stellte die neuen Überlegungen vor.
»Besonders die Gebäudehöhe wurde von Nachbarn kritisiert«, teilte Eversmann mit. Viele Bürger hatten bemängelt, dass das geplante Maß des Wohnparks nicht der vorhandenen Bebauung in der Umgebung entspreche. Nach einer Überplanung haben sich folgende Änderungen ergeben, die den Anregungen der Anlieger entgegen kommen:
»Zwei Gebäudeteile erhalten nun ein Grasdach, die Firsthöhe beträgt dadurch anstatt bisher 11,58 nur noch 9,80 Meter«, erläuterte Eversmann. So füge sich der Neubau in die Wohnsiedlungen besser ein. Zudem entfalle die geplante Tiefgarage und im hinteren Gebäudeteil werde jetzt nur noch eine Wohnnutzung vorgesehen.
Einige Anlieger hatten anlässlich einer frühzeitigen Bürgerversammlung die Befürchtung geäußert, dass durch die Errichtung des Aue-Wohnparks das eigene Grundstück im Wert gemindert werden könnte. Diese Bedenken teilt die Stadt Rahden laut Johannes Eversmann allerdings nicht. Auch der landwirtschaftliche Immissionsschutz war von einem Landwirt im Vorfeld angesprochen worden. »Hier sehe ich jedoch keine Konfliktsituation«, sagte Eversmann. Die Planungen entsprächen sowohl den städtebaulichen Anforderungen an eine geordnete Siedlungsentwicklung als auch den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen, sagte der Planungsingenieur.
Unter Beachtung weiterer Anregungen und Hinweise hält die Stadt Rahden am gewählten Standort und an den Festsetzungen des Bebauungsplanes fest, dem in der Ausschusssitzung einstimmig zugestimmt wurde.

Artikel vom 13.09.2006