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Sorgfalt zahlt sich aus

Strom- und Gasschätzungen können für Verbraucher teuer werden

Von Marco Purkhart
Verl (WB). Einmal im Jahr flattert sie auf den Tisch: die allseits unbeliebte Abrechnung für Strom und Gas. Bei horrenden Energiepreisen kann es da manchem Verbraucher im gemütlich beheizten Haus schon mal eisig schaudern - vor allem bei Nachforderungen im drei- bis vierstelligen Euro-Bereich.

Martin Brandis schaut nahezu täglich in entsetzte Gesichter derer, die von einer erhöhten Rechnung förmlich überrumpelt wurden. »Die Leute kommen immer häufiger hilflos zu mir, weil sie Nachzahlungen oft jenseits der 300-Euro-Grenze zu leisten haben«, berichtet der hiesige Energieberater der Verbraucherzentrale NRW. »Da kommen teilweise beträchtliche Summen zusammen, die viele kaum auf einen Schlag stemmen können. Ein echter Schock!«
In den meisten Fällen jedoch handele es sich gar nicht um tatsächliche Mehrkosten, sondern die verschleppten Konsequenzen früherer Schein-Ersparnisse. Energiefachmann Brandis erklärt das Zustandekommen der ärgerlichen Nachforderungen: »Die Verbrauchszahlen werden häufig nicht korrekt an den Gas- und Stromzählern abgelesen, sondern lediglich vom Versorger geschätzt. Diese Schätzungen liegen in der Regel unterhalb des tatsächlichen Verbrauchs.« Was in den Ohren vorschneller Sparfüchse zunächst prima klingt, kann sich schon bei der nächsten Abrechnung als Dilemma erweisen. Denn: »Die bei vorherigen Fehlschätzungen eingesparten Euro werden spätestens beim ersten Hausbesuch des Energieversorgers fällig. Der Zähler läuft schließlich weiter und verrät die Wahrheit!«
Besonders ärgerlich sei dieser Vorgang, wenn die Nachberechnungen für einst geflossene Kilowattstunden in einen Zeitraum fallen, in dem die Grundpreise für Energie inzwischen beträchtlich gestiegen sind. Weil die globalen Ressourcen nicht erneuerbarer Energien jedoch mit jedem Tag knapper werden, seien Nachzahlungen vor allem in Zukunft fast ausnahmslos teurer.
Diesem Dilemma könne man laut Martin Brandis nur durch ständige Aktualität zuvorkommen, die Nachforderungen gar nicht erst ermöglicht: »Immer die Zählerstände notieren - am besten monatlich. Hier zahlt sich Sorgfalt wirklich aus. Tauchen auf der Abrechnung falsche oder zu niedrige Zahlen auf, hält man so Fakten in der Hand und kann sofort reklamieren.«
Gleiches gelte im Falle eines Wohnungswechsels. Hier pocht Brandis darauf, den Zählerstand des alten Wohnsitzes am Auszugstag und den des neuen Zuhauses mit der Schlüsselübergabe zu notieren: »Sonst riskiert man, dass Irrtümer zu den eigenen Lasten nicht mehr nachgewiesen werden können.« Im Falle eines solchen Konflikts sollten sich Verbraucher zuerst mit dem Energieprofi beraten, bevor sie wutschnaubend zur Tat schreiten. »Auch bei der Reklamation zu niedriger Schätzungen kann ich weiterhelfen«, rät Brandis von unvorbereiteter Kontaktaufnahme zum Versorgungsunternehmen ab, da die Erlaubnis zur (falschen) Verbrauchsschätzung auf einer lediglich »gesetzesähnlichen Geschäftsbedingung aus den 70er Jahren« basiere, die juristisch streitbar sei.
Zudem offenbare ein Besuch beim Energieberater fast immer ungeahnte Einsparpotenziale, die sich erfahrungsgemäß mit »mindestens 100 Euro jährlicher Ersparnis« niederschlügen. Ein nicht zu unterschätzender Punkt. Denn was nützt es, mit Akribie und Notizblock am Zählerkasten zu übernachten, wenn man derweil die Geldscheine durch ineffizientes Heizen verfeuert? Beim Schaffen eines ökonomischeren Energiehaushalts ist Martin Brandis gerne telefonisch unter & (0 52 46) 8 15 56 behilflich.

Artikel vom 13.09.2006