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Bekanntmachung
Der Rat der Gemeinde Kirchlengern hat am 22.06.2006 beschlossen,
die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführung.
Während die Beteiligung der Behörden schriftlich erfolgt, erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung, die am
20. September 2006, 20.00 Uhr im Rathaus Kirchlengern im Sitzungssaal
stattfinden wird.
Von der 10. Änderung sind die folgenden Flurstücke betroffen:
1. Gemarkung Stift Quernheim, Flur 3, Flurstück 472 (Fläche
 zwischen Rehmerloh-Mennighüffer-Mühlenbach und Stockfeldstraße)
2. Gemarkung Quernheim Flur 3, Flurstück 5, 391/53
(Quernheimer Feldweg/Schmiedestraße)
3. Gemarkung Quernheim, Flur 1, Flurstück 568, 152, 153
(ehemalige Waldflächen am Voßbrink)
4. Gemarkung Südlengern-Dorf, Flur 4, Flurstücke 78, 176/29
(Gemeindebedarfsfläche neben der Schule)
Während der Bürgerversammlung besteht Gelegenheit zur Änderung und zur Erörterung der Planungen. Die Planunterlagen können nach der Versammlung noch bis zum 29.09.2006 im Rathaus Kirchlengern, Fachbereich technische Dienste, Planen und Bauen, Zimmer 1.05 während der Öffnungszeiten eingesehen werden, Äußerungen können auch bis zum 29.09.2006 abgegeben werden.
Kirchlengern, den 05.09.2006 Der Bürgermeister Meier

Artikel vom 15.09.2006