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T-Shirt des Opfers wird untersucht

Noch kein Urteil im Vergewaltigungs-Prozess gegen Wertheraner (41)

Werther (dj). Der Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Frau aus Bielefeld wurde gestern vor der IV. Strafkammer des Landgerichts Bielefeld fortgesetzt. Ein 41-jähriger Mann aus Werther soll die Frau über eine Kontaktanzeige in der Zeitung kennen gelernt und später in ihrer Wohnung sexuell genötigt haben (wir berichteten).

Erst Anfang dieses Jahres hatte die 41-Jährige eine weitere Vergewaltigung angezeigt. Als Zeugin sagte gestern die Polizeibeamtin aus, die das Opfer damals vernommen hatte. Die 41-Jährige sei in Bezug auf den Täter »nicht sehr auskunftsfreudig« gewesen und habe sich widersprüchlich verhalten. Mangels Tatnachweis wurde das Verfahren eingestellt.
Der Bericht des Sachverständigen sollte mehr Auskunft über den psychischen Zustand und die Aussagekraft der Geschädigten geben. Mit Rücksicht auf das Opfer sagte der Gutachter unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.
Zum ersten Mal meldete sich der Angeklagte zu Wort. Es sei richtig, dass er ein Zeitungsinserat geschaltet hatte. Das vermeintliche Opfer habe sich als 24-jährige Frau ausgegeben. Nach mehrmaligem SMS-Kontakt sei er zu ihrer Wohnung gefahren und habe dort erst ihr wahres Erscheinungsbild gesehen. »Ich habe ihr gesagt, dass das nicht mein Stil ist«, erklärte der Angeklagte und betonte weiter, dass er sie nicht angefasst habe. Er räumte aber ein, sie ausgelacht und dadurch gekränkt zu haben. Der 41-Jährige bestritt vehement, in irgendeiner Weise sexuellen Kontakt zu der Frau gehabt oder sie bedroht zu haben. »Sie schien mir recht ruhig und beherrscht zu sein, als ich ging.« Unklar blieb, warum das mutmaßliche Opfer anschließend in einem so aufgelösten Zustand gewesen war.
Angesichts der unglaubwürdigen Aussagen der psychisch kranken Frau plädierten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Die Aussage des Angeklagten sei »nachvollziehbar«, so der Staatsanwalt. Er betonte aber auch, dass der Beschuldigte dem Gericht wohl nicht die ganze Wahrheit über den Umgang mit der Bielefelderin geschildert habe. Das mutmaßliche Opfer habe zwar unter Alkoholeinfluss gestanden, dieser hätte aber kaum Auswirkung auf ihr Handeln gehabt. Vielmehr würde die Geschädigte unter einer Persönlichkeitsstörung leiden, die sich auf ihre Vergangenheit zurückführen lässt.
Auch die Verteidigung verwies auf die zweifelhafte Aussagekraft der Hauptbelastungszeugin.
Der Richter sah die Beweislage nicht so eindeutig. Bereits im Laufe der Verhandlung hatte er darauf verwiesen, dass der Angeklagte in der Vergangenheit schon mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Der Richter veranlasste, einen weiteren Zeugen zu vernehmen und gab darüber hinaus die Untersuchung des T-Shirts des Opfers in Auftrag, auf dem sich möglicherweise noch Spermaspuren befinden.
Der Prozess wird am Freitag, 29. September, vor der IV. Strafkammer des Bielefelder Landgerichts fortgesetzt. Das Gutachten soll am 10. Oktober vorgelegt werden.

Artikel vom 13.09.2006