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Die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes »Wasserwerk Begatal« hat am 6. 4. 2006 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. 12. 2005 festgestellt.
Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 18. September 2006 bis zum 29. September 2006 im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Herford GmbH zur Einsicht aus.
Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne, über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes lautet wie folgt:
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2005 und des Lageberichtes des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerk Begatal in Herford beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht - Dr. Schillen oHG in Bielefeld hat am 27. 2. 2006 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt.
»Wir haben den Jahresabschluss uner Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasserwerks Begatal, Herford, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (und den ergänzenden Regelungen der Verbandssatzung) liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Verbandes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Herne, den 7. 6. 2006
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
gez. Giordano

Artikel vom 16.09.2006