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Mitbestimmung
sieht anders aus

Personalrat schaltet sich ein

Herford (HK). Die Debatte über eine Beschäftigtenvertretung hat einen Teil der jüngsten Ratssitzung bestimmt (HERFORDER KREISBLATT vom 11. 9.). In die Diskussion schaltet sich Personalrat Dieter Bremes ein.

In seiner Stellungnahme heißt es u.a.:
»Bürgermeister Bruno Wollbrink und die ihn tragenden Ratsfraktionen beteuerten in der Ratssitzung erneut, dass die Arbeitnehmer mit der Vereinbarung auf gleicher Augenhöhe mit den Geschäftsführungen und Aufsichtsräten verhandeln könnten. Der Vertragsentwurf gründet sich aber lediglich auf die Beteiligungsformen Information und Anhörung. Ein Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungsrecht ist nicht vorgesehen. So gesehen reicht die Blicktangente der Arbeitnehmervertretungen höchstens bis zur Gürtellinie. Mitbestimmung nach dem Aktiengesetz, dem Drittelbeteiligungsgesetz, dem Mitbestimmungs- und Betriebverfassungsgesetz sieht aber anders aus. An dieser Stelle sei insbesondere die CDU daran erinnert, dass Prof. Kurt Biedenkopf maßgeblich am Gesetzentwurf zur Montanmitbestimmung mitgewirkt hat. Die darin definierte paritätische Mitbestimmung entspricht dem, was unter gleicher Augenhöhe zu verstehen ist. Mit der Berechnungsgrundlage, bezogen auf Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag, wurde die Berechnungsbasis der gesetzlichen Grundlagen einfach schöngerechnet. So wurden nur die Beschäftigten der Beteiligungsgesellschaften der Holding (HVV), nicht aber die der Herforder Beteiligungsgesellschaft HBG und der Mehrheitsbeteiligung an der Wohn- und Wirtschaftsservice GmbH (WWS) als Berechnungsgrundlage herangezogen. Addiert man aber zu den genannten 213 Beschäftigten der HVV die 10 der Pro Herford, die ca. 77 der Kultur gGmbH, die ca. 25 der Abwasser GmbH, die ca. 131 der SWK, ca. 20 MARTa gGmbH, ca. 21 Elsbach Areal GmbH und die ca. 53 der WWS, erhält man 550 Beschäftigte. Weitere beabsichtigte Ausgliederungen zur Kultur gGmbH zum 1. Juli 2007 erhöhen die Beschäftigtenzahl. Somit wäre eine Beteiligung der Arbeitnehmervertreter nach dem Drittelbeteiligungsgesetz gegeben. Die Gewerkschaft ver.di, die Betriebsräte und der Personalrat vertreten diese Auffassung. Daraus ergibt sich auch der in der Vorlage in Frage gestellte gesetzliche Anspruch auf eine stimmberechtigte Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Dieses ist mit der Begründung der Verantwortung des Rates und der Politik für den wirtschaftlichen Erfolg von der jetzigen Ratsmehrheit, entgegen frühere Gepflogenheiten, einfach nicht gewollt. Es ist anzumerken, dass die mit Vertragsentwurf von ver.di aufgenommen Verhandlungen nicht abgeschlossen wurden. «

Artikel vom 13.09.2006