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Auslieferungsfahrer ohne Fahrerlaubnis

Amtsgericht verurteilte 47-Jährigen zu Geldstrafe

Von Wolfgang Clemm
Herford (HK). »Eigentlich wäre diesmal eine Freiheitsstrafe fällig gewesen, weil Geldstrafen Sie offensichtlich nicht beeindrucken«, erklärte Richter Alan Roloff dem 47-jährigen Moritz G. (Name geändert) aus Bad Oeynhausen.

Weil er aber das Dilemma nachvollziehen konnte, in dem der Angeklagte steckte, verurteilte er diesen »nur« zu einer weiteren Geldstrafe von 1200 Euro (120 Tagessätze) wegen zweier Fahrten ohne Fahrerlaubnis im September 2005 und März 2006, beim ersten Mal auch verbunden mit einer Unfallflucht.
Hinter diesen lapidaren Zahlen steckt aber eine ungewöhnliche Geschichte: In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen im Jahr 2004 wegen einer Unfallflucht wurde dem Auslieferungsfahrer erklärt, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden sei. In Gegenwart seines Anwalts plauderte er unbefangen drauf los: »Wieso, ich bin doch jeden Tag weiter gefahren!« So standen bei der nächsten Verhandlung 101 Fahrten ohne Fahrerlaubnis auf dem Programm.
Seiner Firma verschwieg er, dass er keinen Führerschein mehr hatte, da er seine Arbeitsstelle nicht verlieren wollte. Sonst kann er nämlich auch keinen Unterhalt für die vier Kinder aus seiner geschiedenen Ehe mehr bezahlen und macht sich erneut straffällig. So waren die beiden jetzt verhandelten Fahrten, bei denen er ohne Führerschein erwischt worden war, ganz bestimmt nicht die einzigen.
Die Firma versuchte ihn zuerst noch bei Wartungsarbeiten für den Fuhrpark weiter zu beschäftigen, aber das wurde irgendwann zu teuer. Der Chef würde ihn mit gültiger Fahrerlaubnis sofort wieder als Fahrer einstellen, da er seine Zuverlässigkeit sehr schätzt.
Amtsrichter Roloff verhängte eine weitere Sperrfrist von 15 Monaten. Das Straßenverkehrsamt könnte aber den Zeitpunkt für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis durchaus noch weiter hinausschieben.

Artikel vom 12.09.2006