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Phantomhandy versteigert

21-Jähriger muss 350 Euro Geldstrafe zahlen


Versmold (igs). Etwas per Internet-Auktionshaus versteigern, was man gar nicht besitzt, und trotzdem das Geld des Bieters kassieren -Êdas ist keine gute Idee. Schließlich ist die Person bekannt, die hinter dem Auktionsangebot steckt. So weit scheint ein Versmolder (21) jedoch nicht gedacht zu haben: Er musste sich wegen der Versteigerung eines »Phantomhandys« gestern vor dem Jugendrichter in Halle verantworten.
Im Februar hatte er ein Handy per Internet angeboten, das er überhaupt nicht besaß. »Ein glasklarer Betrug«, meinte Richter Michael Hunke. Für 350 Euro hatte der junge Mann das Handy verkauft. Der Käufer erhielt jedoch kein Handy, sondern nur vertröstende E-Mails des damals 20-Jährigen. Daraufhin hatte der Käufer Anzeige erstattet. Einen Teil des Schadens habe er bereits wieder gut gemacht, sagte der Angeklagte. »Den Rest des Geldes bekommt er Ende des Monats.«
Milderes Jugendstrafrecht anzuwenden, lehnten Staatsanwältin und Richter ab: Denn der 21-Jährige war bereits wegen eines ähnlichen Falles und eines Diebstahls aktenkundig geworden. Er muss nun von seinem Ausbildungsgehalt nicht nur den Schaden wieder gut machen, sondern auch noch eine Geldstrafe von 350 Euro zahlen.

Artikel vom 12.09.2006