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Tauziehen geht in nächste Runde

Klinikum: Scharnowski-Rückkehr ungewiss

Von Oliver Horst
Versmold (WB). Die Kündigung von Anästhesist Dr. Volker Scharnowski durch das Versmolder Krankenhaus hatte das Arbeitsgericht Bielefeld am Mittwoch wie berichtet für unwirksam erklärt. Der Aufforderung des Klinikums, wieder zum Dienst zu erscheinen, kam der Mediziner gestern nicht nach.

Aus gutem Grund, wie Scharnowskis Anwalt Burkhard Zurheide auf Anfrage erklärte, sei der Aufforderung widersprochen worden. »Wir erwarten zunächst eine genaue Beschreibung der Aufgabe, die mein Mandant ausüben soll. Sie muss der eines leitenden Arztes entsprechen.« Bevor in diesem Punkt keine Klarheit herrsche, wolle man sich auch nicht entscheiden. »Solange die Kündigung noch in der Welt ist, das Urteil also nicht rechtskräftig ist, muss Herr Dr. Scharnowski sowieso keine endgültige Entscheidung treffen«, stellte Zurheide fest.
Krankenhaus-Anwalt Axel Busch erklärte im Gespräch mit dem VERSMOLDER ANZEIGER, dass das Klinikum mit der Aufforderung an Scharnowski, die Arbeit wieder aufzunehmen, seine Pflicht erfüllt habe. »Sollte er vom Weiterbeschäftigungsanspruch jetzt nicht Gebrauch machen, besteht für das Klinikum auch im Falle einer Aufhebung der Kündigung in der nächsten Instanz von diesem Zeitpunkt an keine Zahlungsverpflichtung mehr.« Das Klinikum, das in Berufung gehen wird, habe dem Narkosearzt eine Frist bis morgen gesetzt, um zu erklären, ob er den Dienst antritt oder nicht.

Artikel vom 12.09.2006