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»Ein Schlag ins Gesicht«

Wasserdieb vom Amtsgericht zu Geldstrafe verurteilt

Von Sandra Reuter
Espelkamp-Fiestel/Rahden (SaR). »Das ist ein Schlag ins Gesicht der Bevölkerung, die ordentlich Wassergebühren bezahlt«, lautete die übereinstimmende Meinung von Richter und Staatsanwaltschaft im Fall eines 64-jährigen Espelkampers, der sich gestern wegen Wasserdiebstahls vor dem Amtsgericht Rahden verantworten musste (ESPELKAMPER ZEITUNG vom 5. September).

Das Urteil konnte am zweiten Verhandlungstag gefällt werden: 7500 Euro (150 Tagessätze zu je 50 Euro) Geldstrafe muss der Angeklagte nun für die Entwendung von hochgerechnet 6482 Kubikmeter Stadtwasser entrichten. Staatsanwaltschaft und der vorsitzender Richter waren nach Aussagen von Zeugen und eines Sachverständigen davon überzeugt, dass diese Wassermenge im Wert von 5639 Euro an der Wasseruhr vorbei für den Eigenverbrauch entwendet wurde.
Der exakte Verbrauch für den Tatzeitraum von Juli 1999 bis zum Juni 2004 konnte zwar nicht mehr festgestellt werden, doch konnte schließlich auf Grundlage einer Kontrollmessung eine Hochrechnung erfolgen.
Wie die ESPELKAMPER ZEITUNG bereits berichtete, waren die Stadtwerke Espelkamp nach einem Wasserrohrbruch im Hause des Angeklagten auf Unstimmigkeiten aufmerksam geworden: Das Wasser konnte nicht abgestellt werden.
Schließlich wurden bei einer Kamerabefahrung der Wasserrohre insgesamt drei Abzweigungen entdeckt, mit denen das Stadtwasser ungezählt gezapft werden konnte. Eine Leitung führte zum Wohnhaus, eine zum Abstellraum eines Betriebsgebäudes und eine weitere zu einem Wasserhahn im Freien. »Über all diese Leitungen konnte Wasser entnommen werden, ohne das dies vom Zähler erfasst wurde«, hatte ein Sachverständiger vor dem Amtsgericht bestätigt.
Auf dem Grundstück des Espelkampers befinden sich ein Gasthaus - 1981 vom Angeklagten verkauft, ein Kurbetrieb sowie ein Wohnhaus. Bis Mitte der 1980er Jahre war der Wasserzähler des 64-Jährigen in einem Raum der Gaststätte angebracht, dann ließ er einen eigenen Zähler im Wohnhaus einbauen.
Nachdem das Kurhaus 1998 abgebrannt war, mussten Installationen erneuert werden: Zu diesem Zeitpunkt, glaubt der Richter, seien Leitungen entstanden, durch die »an der Uhr vorbei« Wasser floss. Auch ein 2003 in der Gaststätte angebrachter Kontrollzähler bestätigte den Verdacht: Er zeigte einen höheren Verbrauch an als die Wasseruhr im Hause des Angeklagten.
»Viele Puzzleteile kleiner Indizien haben sich zu einem deutlichen Bild gefügt«, erklärte die Staatsanwältin - auch wenn der Angeklagte nach wie vor bestreitet, jemals städtisches Wasser gestohlen zu haben.

Artikel vom 12.09.2006