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Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 8 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes vom 05.03.1987 geben die Stadtwerke Versmold - Wasserversorgung - bekannt, dass das von ihr abgegebene Trinkwasser im gesamten Versorgungsgebiet dem Härtebereich 2 zuzuordnen ist.
Gemäß § 21 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21.05.2001 geben die Stadtwerke Versmold - Wasserversorgung - ihren Abnehmern die bei der Trinkwasseraufbereitung im Wasserwerk Füchtorf sowie der Trink- wasserverteilung verwendeten Zusatzstoffe bekannt:
Bezeichnung
Verwendungszweck
Chlor
Schutzdesinfektion
(nur im Bedarfsfall)
Calciumcarbonat
Aufhärtung,
Calciumhydroxid
Restentsäuerung
Die Zusatzstoffe sind gemäß TrinkwV zugelassen und werden nur bis zu den in der Verordnung festgesetzten Höchstmengen zugesetzt. Nach Abschluss der Aufbereitung liegen die Konzentrationen der zugesetzten Stoffe und ihre Reaktionsprodukte im Rahmen der in der TrinkwV festgelegten Grenzwerte für aufbereitetes Trinkwasser.
Versmold, im September 2006
Stadtwerke Versmold
- Wasserversorgung -

Artikel vom 13.09.2006