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Bluttat in Stahle bleibt ungeklärt

Zeugin begeht Suizid-Versuch - Angeklagter bezeichnet sie als Täterin

Von Jan Henne
Stahle/Paderborn (WB). Mit zwei Messerstichen wurde der Rentner Ferdinand Koenders (62) aus Holzminden am 9. Oktober 2005 in Stahle niedergestochen. Wer der Täter ist, bleibt weiterhin schleierhaft.

Schon zum zweiten Mal kam jetzt das Paderborner Schwurgericht zusammen, da beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche von dem Angeklagten Ralf K. (42) jede Spur fehlte. Doch auch beim Fortsetzungstermin am Freitag blieben noch viele Fragen offen.
Die Hauptzeugin Ursula S. (Name geändert), die zur Tatzeit mit dem Angeklagten liiert war, erschien nicht im Gericht: Die 43-Jährige hatte vor wenigen Tagen einen Selbstmordversuch begangen und befindet sich nun in psychiatrischer Behandlung. Ursula S. nimmt eine wichtige Rolle in dem Prozess ein, denn sie wird von dem Angeklagten schwer belastet. Sie soll den 62-Jährigen mit dem Küchenmesser niedergestochen haben, behauptet Ralf K.
Bislang sprachen die Ermittlungen dafür, dass Ralf K. der Täter sei, denn das Opfer beschuldigte ihn. Der Angeklagte soll den Rentner mit einem Küchenmesser mit 19 Zentimeter langer Klinge niedergestochen haben. Zunächst soll der 42-jährige Arbeitslose das Opfer in der Stahler Wohnung mit dem Messer eine tiefe Wunde am Rücken zugefügt haben. »Auf einmal spürte ich einen unheimlichen Schmerz in der Schulter«, schilderte Koenders dem Gericht unter Tränen.
Bei der Flucht des 62-Jährigen habe Ralf K. ihn noch in die Brust gestochen. »Beide Male hat das Opfer großes Glück gehabt, dass es überlebt hat«, berichtete die behandelnde Ärztin vor Gericht. Koenders vermutet ein Eifersuchtsmotiv: Ralf K., Ursula S. und Ferdinand Koenders führten seit längerer Zeit eine Dreiecksbeziehung und hatten die Stahler Wohnung sogar für drei Monate gemeinsam bewohnt.
Der Angeklagte weist aber jede Schuld von sich. Bei der Polizei sagte er aus: »Koenders wollte mich erschlagen, damit ich aus dem Weg bin.« Laut Ralf K. soll Ursula S. von dem Mordversuch gewusst und am Tatabend den Rentner niedergestochen haben, um den Angeklagten zu schützen. Dafür spricht, dass Ferdinand Koenders ein Beil bei sich trug. Er erklärte jedoch, er habe es dem Angeklagten nur zum Bau eines Schrankes ausleihen wollen. Richter Bernd Emminghaus, Staatsanwalt Dietmar Sauerland und Verteidiger Detlef Binder stellten fest, dass die Aussagen des Rentners widersprüchlich seien, denn bei den ersten Polizeivernehmungen konnte er noch nicht sagen, wer der Täter ist. Ursula S. gab bei der Polizei an: »Ich habe einen Filmriss.« Sie machte keine genauen Angaben zur Tat.

Artikel vom 09.09.2006