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Protest gegen Gebühren

Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder gefordert - Resolution

Von Erwin Eisfeld
Lübbecke (WB). Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat mit 9:6 Stimmen mehrheitlich eine Resolution gegen die Abschaffung der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in Tageseinrichtungen für Kinder beschlossen. Das letzte Wort wird am 14. September der Rat sprechen. Empfänger des Protestschreibens ist der Kreis Minden-Lübbecke, der die am 1. August dieses Jahres in Kraft getretene Elternbeitragssatzung verabschiedet hatte (wir berichteten am 17. Juni).

In der Resolution fordert die Stadt Lübbecke den Kreistag auf, die Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kurzfristig dergestalt zu ändern, dass für das zweite und alle weiteren Kinder einer Familie, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen bzw., Leistungen zur Kindertagespflege in Anspruch nehmen, kein Beitrag erhoben wird. Die Resolution ist auf einen von der Fraktion Bündbis 90/Die Grünen an die Lübbecker Bürgermeisterin gerichteten Antrag auf Wiedereinführung der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in Tageseinrichtungen für Kinder zurückzuführen.
Grünen-Sprecher Burghard Grote begründete den Antrag: »Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen predigt Familienpolitik. Die jetzt vom Kreistag beschlossene Beitragssatzung trifft genau die Menschen, die es nötig haben - alleinerziehende Väter und Mütter und Familien mit mehreren Kindern.« Für viele rechne sich die Unterbringung ihrer Kinder in Tageseinrichtungen nicht mehr, »sie können die Beiträge nicht mehr bezahlen und melden ihre Kinder ab«.Ulrich Schütte von der Stadtverwaltung legte in diesem Zusammenhang aktuelles Zahlenmaterial vor. Aufgrund der neuen Beitragslage seien 31 Kinder ab- bzw. umgemeldet worden, davon 14 aus Tagesstätten, 15 aus der Hortbetreuung und zwei aus der Regelbetreuung. Für vier weitere Kinder sei die Anmeldung zurückgezogen worden. Die Eltern dieser Kinder stammten aus folgenden Einkommensgruppen: acht mit einem Jahreseinkommen bis 37 000 Euro, vier bis 49 000 Euro, vier bis 61 000 Euro, sieben bis 75 000 Euro und acht mit mehr als 75 000 Euro.
Unter Berücksichtigung der Warteliste konnten von den 35 freien Plätze 21 nicht wieder besetzt werden. »Für die Stadt als Beitragserheber macht das einen Einnahmeausfall von monatlich 3 000 Euro aus«, stellte Schütte fest. Diese Zahlen basierten auf der Anzahl der von der Stadt verschickten Beitragsbescheide, »und das sind gerade mal erst 45 Prozent«.
Im Haupt- und Finanzausschuss entwickelte sich angesichts dieser aktuellen Zahlen eine lebhafte Diskussion. Uwe Kröger (CDU) störte, dass Kosten wieder einmal an die Kommune durchgereicht werden, »und wir sollen das dann ausbügeln«. Klar sei für ihn andererseits auch, dass erbrachte Leistung bezahlt werden müsse. Die Hausaufgaben sollten nur an anderer Stelle gemacht werden.
Ulrich Wähning (SPD) empfahl, die Resolution auch an den Landtag zu richten. Die Stadt müsse deutlich sein, dass sie der Beitragserhebung nicht widerspruchslos zustimme. Dieter Schweppe (FDP) räumte ein, dass in OWL sehr unterschiedlich verfahren werde, es gebe Kreise und kreisfreie Stadt, die auf die Kostenweitergabe an Eltern verzichteten, sich das Geld dann aber auf anderem Wege - per Umlage - von den Kommunen holten. Landesweit betrage das Verhältnis 50:50 zwischen beitragserhebenden und nicht-erhebenden Kreisen.
Heinrich Esdar (CDU) missfiel die Beitragserhebung auch, »aber wo sollen wir mit dem Sparen anfangen?« Die CDU lehnte deshalb die Resolution ab, weil sie darin keinen Effekt sah: »Erlassen wir die Beiträge, werden der Stadt die Kinderbetreuungskosten per Kreisumlage rückbelastet.«

Artikel vom 09.09.2006