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Stimmlokale
ohne Lücken

Für Bürgerentscheid


Lübbecke (ee). Anlehnend an die Mustersatzung gibt es jetzt auch eine auf Lübbecke zugeschnittene Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden. Zwar ist das grundsätzliche Procedere detailliert in der Gemeindeordnung geregelt, nicht jedoch örtliche Besonderheiten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat deshalb eine Satzung für die Stadt beschlossen, in die eine Anregung von Ratsmitglied Hans Dieter Rose (LK) aufgenommen wurde. Danach ist jetzt sichergestellt, dass bei Bürgerentscheiden in jedem Ortsteil mindestens ein Stimmlokal und im Stadtzentrum mindestens fünf vorzuhalten sind. Diese Garantie sah der Verwaltungsentwurf nicht vor. Weiter wird geregelt, dass Bürgerentscheide grundsätzlich an einem Sonntag durchzuführen sind. Bis zur Verabschiedung der Satzung durch den Stadtrat am 14. September werden noch kleinere - von der CDU angemerkte - redaktionelle Änderungen eingearbeitet.

Artikel vom 09.09.2006