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Täter und Opfer unglaubwürdig

Gericht veurteilt Türken zu Gefängnis ohne Bewährung


Herford (cl). »Das war eine interessante Hauptverhandlung - ich habe noch nie derartig heftig einen Zeugen attackiert«, stellte Staatsanwalt Marco Wibbe im Plädoyer fest. Die Schilderung des 28-jährigen Angeklagten Pehlivan H. (Namen geändert) waren sowieso gelogen und wurden vom Staatsanwalt und dem Vorsitzenden Richter Bernd Kahre als »totaler Quatsch« bezeichnet.
Unstreitig war, dass der Angeklagte am 28. April in der Discothek »Go Parc« dem gelernten Fleischer Paul F. einen Schlag ins Gesicht versetzt hatte, so dass dessen Oberlippe mit etwa zehn Stichen genäht werden musste. Das Urteil für den türkischen Familienvater: Sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Angeklagte dürfen nach deutschem Recht nach Herzenslust lügen. Doch diesmal war das Opfer mindestens genauso unglaubwürdig. Er verneinte, den Angeklagten vor der Tat gekannt, auch keine Schulden bei ihm gehabt zu haben. Demgegenüber nahmen die Juristen durchaus an, dass dieser vom Angeklagten vorgebrachte Ausgangspunkt stimmen könnte.
Es ging um 100 Euro, die Paul F. dem Türken schuldete. Dahinter steckten, so wurden dem Angeklagten und dem Zeugen auf den Kopf zugesagt, wohl ein Drogengeschäft Beide wollten dies nicht bestätigen.
Auffallend war schon, dass Pehlivan H. den PKW des Zeugen exakt beschreiben konnte, auch die Sonderausstattung und den Innenraum, obwohl ihm der Staatsanwalt unterstellte: »Sie sind eigentlich nicht der Typ für einen Seat Arosa, sondern eher für einen tiefergelegten 3-er BMW.«
Verteidiger Stefan Pelz aus Osnabrück versuchte vergeblich, das Richtertrio von einer Notwehrsituation mit Abwehrhandlung zu überzeugen. Pehlivan H. stand zur Tatzeit wegen gemeinschftlicher gefährlicher Körperverletzung (acht Monate) unter Bewährung.

Artikel vom 11.09.2006