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Im Suff gegen
Auto getreten

Letzte Chance für Angeklagten

Steinhagen/Halle (anb). Eine letzte Chance, relativ glimpflich aus einem Strafverfahren herauszukommen, eröffnete Jugendrichter Michael Hunke gestern dem jungen Angeklagten. Wenn der 20-jährige Steinhagener den Schaden, den er angerichtet hat, in kleinen Raten abstottert, dann wird die Sache nicht weiter verfolgt.

Es geht um eine Beule -Ê600 Euro teuer -, die Mirko K. am 6. Mai diesen Jahres früh um 6 Uhr in den Kotflügel eines am Marktplatz abgestellten Audi getreten haben soll. Eine Tat, an die er sich - weil stark alkoholisiert - nicht zu erinnern meint. Der Zeuge Johann G. umso besser: Vor Gericht war er gestern trotz Vorladung nicht erschienen, bei der Polizei hatte er aber ausgesagt, dass er vom Mirko K. auf das Auto habe eintreten sehen und ihn weggezoegn habe. Dabei sei dieser gestürzt.
Der 20-jährige Angeklagte schilderte das anders. Mit Johann G. habe es in der Vergangenheit schon häufig Streit gegeben. Und auch in der Nacht zum 6. Mai habe G. vor der Bar »Intermezzo« wieder gedroht, ihn fertigmachen zu wollen, erklärte der Angeklagte. Daraufhin sei er Richtung ZOB gegangen, wo ihn Johann G. das erste Mal geschlagen und ihn weiter zum Markt verfolgt habe. Dort kam es nach der Schilderung des 20-Jährigen erneut zum Handgemenge, in dessen Verlauf er stürzte und von G. schon am Boden liegend weiter geschlagen wurde. Viel von der Sachbeschädigung habe er nicht mitbekommen.
»Eine solche Beule entsteht nicht, wenn man mit dem Kopf gegen ein Auto stößt«, hielt Richter Hunke der Aussage des Angeklagten die polizeilichen Fotos entegen. Die Zeugin Margret T., um deren Auto es sich handelt, sieht das ähnlich. Sie war von einem Klirren hochgeschreckt und hatte die Auseinandersetzung der jungen Männer vom Balkon aus mitverfolgt. Allein: Sie konnte gestern nicht mehr mit Gewissheit sagen, die Tritte des jungen Steinhagener gegen den Audi auch gesehen zu haben.
Richter und Staatsanwältin Jasmin Ostländer bauten dem jungen Mann, der bereits früher polizeilich in Erscheinung getreten ist, eine Brücke. Vorläufige Einstellung des Verfahrens, solange Mirko K. von seinem Arbeitslosengeld mindestens 40 Euro pro Monat an die Familie T. zur Schadensregulierung zahlt.

Artikel vom 08.09.2006