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Teil des Geflügels muss in den Stall

Bereich Oppenwehe/Oppendorf ist betroffen - Schutz vor Vogelgrippe

Geflügel, hier ein prächtiger Hahn , muss vom 1. Oktober an in Teilen Oppenwehes und Oppendorfs - entlang der Landesgrenze - aufgestallt werden.
Oppendorf/Oppenwehe (weh). Das Kreisveterinäramt hat für einige Bereiche des Mühlenkreises eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Grund ist der Schutz vor einer Vogelgrippe-Infektion. Die Tiere müssen vom 1. Oktober an im Stall bleiben. Betroffen sind auch Teile der Ortschaften Oppenwehe und Oppendorf. Grund ist die Nähe zum Oppenweher Moor, wo in den nächsten Monaten wieder viele Zugvögel rasten werden. »Mit Beginn des Vogelzuges ergibt sich eine Verschärfung der Gefährdungssituation hinsichtlich eines Ausbruchs der Vogelgrippe für das Kreisgebiet«, teilt die Mindener Behörde mit. »Große Schwärme von Gänsen, Enten und Schwänen aus Skandinavien und Osteuropa werden wieder in Teilbereichen des Kreises rasten oder überwintern. Da aus Osteuropa und Asien laufend von weiteren Geflügelpestausbrüchen berichtet wird, ist es nicht auszuschließen, dass Zugvögel die gefährlichen Vogelgrippeviren mit in den Mühlenkreis bringen und möglicherweise hiesiges Hausgeflügel anstecken.« Neben großflächen Bereichen entlang der Weser in Petershagen, Minden, Porta Westfalica und Bad Qeynhausen besteht in den Ortsteilen Oppendorf und Oppenwehe zwischen der Kreisgrenze, im Dreieck der L 765 (Brockumer Straße und Oppenweher Straße), der K 69 (Zum Dorferfeld) und der K 60 (Wagenfelder Straße) die Aufstallungspflicht für Geflügel.
Das Aufstallungsgebot gilt zunächst bis zum 28. Februar 2007. Eine geänderte Seuchensituation in Deutschland oder ein regionaler Wildvogel-Geflügelpest-Verdacht oder Ausbruch kann jederzeit zu einer Ausweitung und Verschärfung der Gebietskulisse für Geflügelhalter führen.
Die Aufstallungspflicht in den vorgenannten Bereichen gilt sowohl für Hobby- als auch für Nutzgeflügelhalter. Davon betroffene Tierarten sind die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Die Aufstallung der Tiere hat entweder im geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu erfolgen. Das Veterinäramt wird die Aufstallung der Tiere ab Oktober 2006 stichprobenweise überprüfen.
Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht möglich. Geflügelhalter müssen daher bis zum 1. Oktober 2006 dafür Sorge tragen, dass ab diesem Zeitpunkt die Tiere ausnahmslos aufgestallt werden.
In den nicht aufgeführten Ortsteilen und Bereichen des Kreises darf Geflügel - unter Auflagen (siehe Bericht links) - weiterhin im Freien gehalten werden. Soweit noch nicht geschehen, sind Freilandhaltungen beim Veterinäramt unter Angabe des Namens, der Anschrift und des Geflügelstandortes schriftlich anzuzeigen. Weitere Auskünfte können auch telefonisch unter Tel. 0 57 1/8 07-23 61 oder -2390 erfragt werden.

Artikel vom 09.09.2006