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»Bürger wird zum Besen gebeten«


Schloß Holte-Stukenbrock (bs). Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung soll erfolgen, um die Gerichtsfestigkeit zu erhalten. Deshalb schließt sich die Stadt einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW an. Es werden keine Gebühren für die Straßenreinigung erhoben.
Der Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses zur Neufassung fiel einstimmig. »Alle praktischen Punkte sind geblieben«, hatte Tiefbauamtsleiter Horst Wolter zuvor erklärt. »Der Bürger wird nicht zur Kasse gebeten, aber zum Besen.« Die Reinigung soll nach Bedarf, mindestens jedoch im zweiwöchigem Rhythmus erfolgen.
Der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen bleibt erlaubt, da auch die Stadt selbst Salz nutzt und eine Umrüstung der Fahrzeuge zu teuer wäre. Abstumpfenden Mitteln solle aber Vorrang vor auftauenden gegeben werden, um die Umwelt weitestgehend zu schützen. Salz solle demnach nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen, wie Treppen, Rampen, Brückenaufgängen und starken Gefällstrecken eingesetzt werden.

Artikel vom 07.09.2006