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Lärmschutzwand:
Prozessauftakt

Gericht will Vergleich vorschlagen

Halle (pes). Der Rechtsstreit um die Abrechnung der Lärmschutzwand an der Haller Westumgehung zwischen betroffenen Anliegern und der Stadt Halle wird am morgigen Freitag, 10 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht in Minden verhandelt. 48 Klagen liegen dort vor.

In den Einladungen an die Beteiligten hatte das Gericht anklingen lassen, dass es im Rahmen der mündlichen Verhandlung einen Vergleichsvorschlag unterbreiten werde. Für die meisten Anlieger, so war aus deren Kreisen zu hören, wäre bei einem Vergleich, bei dem sie nur 50 Prozent der von der Stadt geforderten Beiträge zu zahlen hätten, die Sache erledigt. Zustimmen müssen allerdings alle Seiten, also auch die massiv betroffenen Gerhard Weber und Udo Hardieck als Eigner der an die Westumgehung angrenzenden Tennisplätze. Die beiden Haller Unternehmer werden durch die Bielefelder Rechtsanwaltskanzlei Streitbörger und Partner vertreten.
50 Prozent weniger - das soll der Betrag sein, den das Gericht als Vergleich anbieten will. Die Stadt würde das rund 250 000 Euro kosten. Ob sich die Stadt darauf einlassen wird, soll aber erst während der Verhandlung entschieden werden, meinte gestern Michael Flohr, der stellvertretende Fachbereichsleiter im Rathaus. Denn erst innerhalb des Prozesses könne abgesehen werden, wie hoch das Prozessrisiko wäre, wenn es zu einem Urteil käme.
Ließe sich die Stadt ebenfalls auf den Vergleich ein, wäre die Angelegenheit endgültig vom Tisch. Kommt es zu einem Urteil, in dem der Stadt ein oder mehrere Formfehler vorgehalten werden, gäbe es mehrere denkbare Varianten. Zum einen könnte die Stadt in die nächste Instanz gehen, also zum Oberverwaltungsgericht in Münster, oder sie akzeptiert das Urteil, zieht daraus ihre Konsequenzen und erstellt neue Beitragsabrechnungen mit modifizierten Beträgen. Für die Anlieger wäre das ein zweifelhafter Erfolg.

Artikel vom 07.09.2006