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Kommentar


Wer Verbraucher betrügt, darf nicht mehr mit Lebensmitteln handeln dürfen. So einfach ist das. Kriminellen Fleischhändlern das Handwerk zu legen, ist offensichtlich aber gar nicht so einfach. Doch wenn Gammelfleisch-Sünder ins Netz gehen, müssen sie auch mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden. Zum Glück hat die Kundenangst die ehrlichen Restaurantbesitzer und Metzgereibetriebe im Kreis Höxter bei diesem Skandal nicht so hart getroffen wie früher. Denn nichts ist geschäftsschädigender als totale Panikreaktionen. Der Vorschlag, dass Mitarbeiter von Fleischbetrieben Informantenschutz genießen sollen, wenn sie sich offenbaren, ist ein guter. Das gilt vor Ort auch für Küchenpersonal, Imbissbudenverkäufer oder Fleischthekenmitarbeiter. Und: Auch die heimischen Ordnungsbehörden sind aufgefordert, ihre spontanen Kontrollen zu verstärken. Es muss mehr Druck erzeugt werden. Michael Robrecht

Artikel vom 06.09.2006