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Entlastung
durch A 33
nachweisen

Forderung der Gegner

Altkreis Halle (WB/anb). Im Zusammenhang mit der Ankündigung des Landesbetriebs Straßen, im kommenden Jahr wieder in das Planfeststellungsverfahren für den Haller Abschnitt einzusteigen, stellt das Netzwerk Fehlplanung A 33 nun die Forderung nach einem Nachweis über die Entlastungswirkung der Autobahn auf.

Das Netzwerk, ein Zusammenschluss der Initiativen, Vereine und Parteien der Autobahnkritiker, betont jetzt in einer Stellungnahme einmal mehr die aus seiner Sicht bestehenden »brisanten Details« der Konsenstrasse. So sei sie ohne vorherige Prüfung auf verträgliche Linienführung festgelegt worden und verursache erhebliche Konflikte mit der FFH-Richtlinie und der historischen Siedlungskultur. Zudem würden die höheren Kosten verschleiert. Der Kostenrahmen habe sich zwar verdreifacht, aber den Nachweis über die gewünschte Entlastungswirkung der A 33 seien die Planer schuldig geblieben.
Nach Meinung der Netzwerk-Mitglieder ist die Entlastung der B 68 ohnehin gering - zitiert wird ein Gutachten der IVV Aachen, das 2000 Fahrzeuge weniger pro Tag prognostiziert - und ohne den Rückbau der Bundesstraße nicht zu erreichen. Bevor der Verkehrsminister Mittel für die Autobahn genehmige, müsse der Nachweis über eine wirkliche Milderung der jetzigen Belastung erfolgen.

Artikel vom 04.09.2006