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Kein Schutzstreifen auf L 785

Landesbetrieb Straßen NRW nimmt Stellung zu Bürgerantrag aus Pium

Borgholzhausen (ak). Insgesamt 1085 Bürger hatten sich im Juni mittels einer Unterschriftenliste der Arbeitsgruppe Ortsdurchfahrt dafür stark gemacht, die L 785 für mehr Sicherheit umzugestalten. Ein Gespräch mit Vertretern des Landesbetriebs Straßen NRW am Montag erbrachte erste Ergebnisse.

Die Gehwege an der L 785 können für den Radverkehr freigegeben werden. Fußgängerschilder sollen 2007 mit dem Zusatz »Radfahrer frei« versehen werden. Lediglich der Kreis müsse der Maßnahme noch zustimmen, erklärte Bauamtsleiterin Kerstin Otte in der Ratssitzung am Mittwoch.
Darüber hinaus kann 2008 eine Mittelinsel mit Querungshilfe hinter der Tankstelle Garlich ortsauswärts eingeplant werden. »Dafür sind wir auf die Mithilfe der Bürger angewiesen, denn Grunderwerb ist Voraussetzung für die Insel«, sagte Otte. Die Stadt stehe zudem in der Pflicht, den Bürgersteig an der L 785 von Strothenke bis zu der geplanten Mittelinsel zu erweitern. Abgelehnt wurde die Forderung der Bürgerinitiative nach einer Mittelinsel in Höhe der Meller Straße. Otte: »Laut Landesbetrieb ist eine Querungshilfe ineffektiv, da Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit nur bei der ersten Durchfahrt drosseln und dann wieder schneller fahren.« Auch eine Tempo-30-Zone wurde vom Landesbetrieb abgelehnt, da sich im Zuge der Ortsdurchfahrt keine gefährlichen Bereiche an der L 785 wie etwa Schulen, Altenheime oder Unfallschwerpunkte befinden. Die Gefällesituation reiche nicht für eine Temporeduzierung aus.
Laut Verkehrsingenieurkonferenz werden so genannte »Sofort-Rot-Ampeln künftig abgeschaltet, da sie nicht mehr den Regeln der Technik entsprechen. Das betrifft auch die Fußgängerampel am Friedhof. Die Initiative hatte gefordert, dort eine geschwindigkeitsgesteuerte Ampel mit Grünanforderung zu errichten.
Darüber hinaus hatten die Bürger den Ausbau von Radwegen oder die Errichtung von Fahrradschutzstreifen auf der L 785 gefordert. Diese sind laut Landesbetrieb Straßen NRW gesetzlich nicht möglich, da im gesamten Verlauf der L 785 die erforderlichen Fahrbahnbreiten nicht vorhanden sind. »Außerdem werden auf einer Fahrbahn laut Gesetz nur dann Schutzstreifen angebracht, wenn der Schwerlastverkehr unter fünf Prozent oder unter 500 Lkw pro Tag liegt. Das ist in Borgholzhausen nicht der Fall. Der Schwerlastanteil beläuft sich zurzeit auf neun Prozent«, sagte die Bauamtsleiterin.

Artikel vom 01.09.2006