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Verlobung und
die Folgen

Familienzwist vor Gericht

Herford (cl). Richter Eberhard Klein hatte eine Serie von vier Verfahren zu bewältigen, bei denen nach dem Gewaltschutzgesetz einstweilige Verfügungen erwirkt werden sollten. Dadurch sollte Mitgliedern einer Familie aus dem ehemaligen Jugoslawien verboten werden, sich Angehörigen einer türkischen Familie auf mehr als sechs Metern zu nähern.

Doch damit nicht genug: Drei andere Richter warten gespannt auf den Ausgang der Verfahren, denn sie haben weitere elf Verfahren derselben Clans terminiert. Vorsichtshalber waren die Gerichtswachtmeister alarmiert worden, um handfeste Auseinandersetzungen zu unterbinden. Beim ersten Termin waren nur die weiblichen Mitglieder beider Seiten erschienen. Es wurde zwar laut, blieb aber unblutig. Angeblich soll eine gelöste Verlobung vor mehreren Jahren die tiefe Feindschaft ausgelöst haben, die auch schon seit langem Jugendamt und Polizei beschäftigt.
Eberhard Klein erläuterte mehr als nur einmal, warum er den Erlass einstweiliger Verfügungen ablehnte: Wenn die entsprechenden Anträge erst drei oder vier Monate nach den Vorfällen gestellt werden, könne die Dringlichkeit nicht so groß sein! Außerdem besuchen die Mädchen beider Familien teilweise dieselben Schulen und Klassen. Eine entsprechende einstweilige Verfügung hätte also Schulausschluss für einige bedeutet.
Für die türkischen Antragsteller wird die Vielzahl von Verfahren sehr teuer werden, bei der Gegenseite trägt der Steuerzahler die Lasten, weil Prozesskostenhilfe gewährt werden musste. Damit aber nicht genug: Auch die Strafrichter werden sich mit der Familienfehde beschäftigen müssen.

Artikel vom 01.09.2006