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»Nachtleben« verführt
Täter zum Überfall

Junge Männer verurteilt zu Jugendstrafen

Von Carina Weidmann
Paderborn (WV). Das Landgericht Paderborn verurteilte gestern zwei junge Männer wegen versuchter räuberischer Erpressung eines Taxifahrers zu Jugendstrafen. Ein dritter Angeklagter wurde frei gesprochen.

»Die Bombe fällt nicht zweimal ins gleiche Loch«, so der geschädigte Taxifahrer des Paderborner Unternehmens auf die Frage, warum er einen Tag nach dem Überfall im November 2004 wieder die Nachtschicht übernahm. Wegen versuchter schweren räuberischen Erpressung fiel das Urteil der 5. Straf- und Jugendkammer des Landgerichts Paderborn für zwei der drei Angeklagten auch nicht sehr milde aus. Eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und 200 Sozialstunden muss ein 21-Jähriger aus Warstein verbüßen, während sein gleichaltriger schon vorbestrafte Komplize und Freund aus Lippstadt in Verbindung mit einem früheren Urteil insgesamt eine Einheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung absitzen wird. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Stefan Schäfer befand die beiden 21-Jährigen für schuldig, ein Taxi an jenem besagten Novembertag 2004 nachts in eine Paderborner Straße bestellt zu haben, um anschließend dem Fahrer mit Gewalt Geld zu entnehmen. Dies missglückte jedoch, da es nach kurzem Gerangel dem jetzt 62-jährigen Taxifahrer aus Paderborn gelang, die Alarmanlage des Autos auszulösen. Daraufhin gaben die damals drei Täter, einer ist inzwischen verstorben, ihr Vorhaben auf. Der Taxifahrer wurde dennoch durch ein Teppichmesser, dass dein Täter bei sich trug, am Daumen verletzt und die Wunde musste noch in der Nacht genäht werden. Darüber hinaus verwendete der vorbestrafte Mittäter ein Pfefferspray. Der dritte Angeklagte soll der Fahrer der Truppe gewesen sein, der von dem ganzen Vorhaben nichts wusste. Dieser sei während der Tatzeit im Auto der vierköpfigen Gruppe gewesen, das in etwa 100 Meter Entfernung parkte, und habe auch hinterher nichts von dem Vorfall gemerkt. Die vier, damals 19-Jährigen, haben einen Abstecher gemacht, um sich im Paderborner »Nachtleben« zu vergnügen. Um die finanzielle Misere zu beheben, kam ihnen dann dieser spontane, oder wie Richter Schäfer schmunzelnd meinte »glorreiche« Einfall, der den zwei Verurteilten nun teuer zu Stehen kommt.

Artikel vom 01.09.2006