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Fall Reckendrees: Gericht vertagt Urteil


Gütersloh/Hamm (rec). Das Oberlandesgericht Hamm hat die Entscheidung im Streit zwischen der Sparkasse Gütersloh und ihrer Kundin Hedwig Reckendrees auf den 25. September verschoben. Als Grund führte das Gericht die Arbeitsbelastung nach dem Ende der Sommerferien an. Heute endet für 43 Beschäftigte der Sparkasse die Frist, in der sie über die Unterzeichnung der Aufhebungsverträge entscheiden mussten. Über das Ergebnis des angestrebten Personalabbaus will die Sparkasse erst in 14 Tagen informieren.

Artikel vom 31.08.2006