10.11.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Was tun, wenn
es gekracht hat?

Nerven bewahren, Protokoll anfertigen

Die ersten Weihnachtsgeschenke sind im Auto verstaut. Beschwingt macht man sich auf den Weg nach Hause. Doch was tun, wenn der Spaß abrupt vorbei ist?

Beim Ausparken rammt Sie plötzlich Ihr Vordermann. Oder noch schlimmer: Kurz vor Ihrer Wohnung schießt ein Auto aus der Nebenstraße und fährt Ihnen in die Seite. Jetzt heißt es ruhig bleiben, denn zur Panik gibt es keinen Grund. Wie Sie sich richtig verhalten und wie sich der Blechschaden problemlos regulieren lässt, weiß der Zentralruf der Autoversicherer.
Die Unfallstelle unverzüglich sichern und räumen, damit der Verkehrsfluss nicht behindert wird.
Bei Unfällen mit Blechschaden verlangt der Versicherer keine polizeiliche Aufnahme des Unfallhergangs. Hier hilft entweder der Europäische Unfallbericht oder ein selbst gefertigtes Unfallprotokoll. Zeichnen Sie dazu eine Skizze und falls möglich, fotografieren Sie von verschiedenen Standpunkten die Unfallstelle. Amtliche Kennzeichen, Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten sowie von Zeugen dürfen nicht fehlen. Wichtig: Ihre Unterschrift auf dem Protokoll hat keine nachteiligen Auswirkungen auf ihren Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis.
Sind die Versicherungspapiere nicht zur Hand oder haben Sie als Geschädigter in der Aufregung vergessen, den Unfallgegner nach seiner Kfz-Versicherung zu fragen, genügt ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Der Service ist unter der Nummer 0180/25 0 26 jeden Tag rund um die Uhr erreichbar und nennt die Versicherung des Unfallgegners.
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung, spätestens aber innerhalb einer Woche. Auch wenn Sie glauben, der andere sei für den Unfall verantwortlich, informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft.
Noch ein wichtiger Hinweis: Geben Sie nie voreilig ein Schuldanerkenntnis ab. Sobald Alkohol oder Drogen im Spiel sind, wenn Personen verletzt wurden oder wenn ein vorgetäuschter Unfall vermutet wird - rufen Sie sofort die Polizei.
Weitere Informationen sowie den Europäischen Unfallbericht finden Sie unter www.zentralruf.de.

Artikel vom 10.11.2006