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Haft beeindruckt Vater nicht

Schulverweigerer: Gericht soll Sorgerecht entziehen


Hamburg (dpa). Die Hamburger Schulbehörde will Eltern, die ihren drei Töchtern den Schulbesuch aus religiösen Gründen verweigern, gerichtlich das Sorgerecht entziehen lassen. Die schulpflichtigen Mädchen waren auch am Freitag nicht zum Unterricht erschienen, bestätigte Behördensprecher Alexander Luckow. Der 44 Jahre alte Vater Andre R. war erst am Donnerstag nach einer Woche Erzwingungshaft freigekommen. Das Amtsgericht hatte die Eltern zuvor wegen der Schulverweigerung zu einer Geldstrafe über 840 Euro verurteilt. Die Berufung gegen dieses Urteil zogen die Eltern am Freitag zurück.
Nach Luckows Angaben wurde noch am Freitag beim zuständigen Familiengericht der Antrag auf Einsetzung eines Vormunds gestellt, »der dafür sorgt, dass die Kinder zu Schule gehen«. Erneute Erzwingungshaft gegen den Vater werde die Behörde zunächst nicht beantragen. »Unser Ziel ist nicht, Leute in Haft zu bringen, sondern Kinder in die Schule zu bringen.« Mit seinem Verhalten nach einer Woche Erzwingungshaft habe der Vater gezeigt, dass er sich damit nicht zur Vernunft bringen lasse.
Die streng gläubigen Eheleute unterrichten ihre insgesamt sechs Kinder daheim, weil sie einen schlechten Einfluss der öffentlichen Schulen auf ihren Nachwuchs fürchten. Im Strafprozess hatte der Richter den Eltern in seiner Urteilsbegründung vorgeworfen, ihren christlichen Glauben über die verfassungsmäßigen Grundrechte der Kinder zu stellen und die Kinder in der »heilen Welt« der Familie zu isolieren. Das Ehepaar hatte bis zum Bundesverfassungsgericht erfolglos gegen die Schulpflicht für seine Kinder gekämpft.

Artikel vom 26.08.2006