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Vor dem Bohren erst
kundige Experten fragen

Arbeiten sind genehmigungspflichtig


Kreis Paderborn (WV). Einen Bohrunfall am 9. August in Kleinenberg, bei dem zwei Arbeiter verletzt wurden, nimmt Landrat Manfred Müller zum Anlass, auf bestimmte Regelungen hinzuweisen. Die Bohrungen in Kleinenberg sollten zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage mit Grundwasser dienen. Bei der Tiefenbohrung war ein Luft-Gasgemisch ausgetreten, das die Arbeiter eingeatmet hatten. Bei der Errichtung von Erdwärmesonden/-kollektoren oder Brunnenanlagen zum Betrieb von Wärmepumpenanlagen und die in diesem Zusammenhang notwendigen Bohr-/Erdarbeiten bedürfen nach Auskunft des Landrates der Zustimmung der Kreisverwaltung im Rahmen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. In geologisch besonders schwierigen Fällen wird dann auch der Geologische Dienst des Landes NRW am Verfahren beteiligt. Die Zustimmung der Kreisverwaltung sollte somit vor Aufnahme der Bohrarbeiten eingeholt werden, um mögliche Gasaustritte und die damit verbundenen Explosionsgefahren im Vorfeld erkennen und minimieren zu können. In Kleinenberg war nach Angaben des Geologischen Dienstes NRW eine geologische Störungszone angebohrt worden, so dass das gesundheitsgefährliche Gas-Luftgemisch aus der Tiefe nach oben gedrungen war. Informationen zur Errichtung von Wärmepumpenanlagen erteilt André Riedel von der Kreisverwaltung Paderborn, Fachbereich Gewässerschutz und Abfall, unter der Rufnummer 05251/308-803. Unter dieser Telefonnummer können auch die zu berücksichtigenden Randbedingungen erfragt und entsprechende Antragsvordrucke angefordert werden.

Artikel vom 26.08.2006