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Obdachlosigkeit auf
neuem Tiefststand

Weniger als 100 Menschen ohne festen Wohnsitz

Gütersloh (rec). Die Zahl der Obdachlosen in Gütersloh ist erstmals seit 16 Jahren unter die Marke von 100 Personen gerutscht. Zum 30. Juni 2006 verzeichnete die Stadt 96 Personen ohne festen Wohnsitz, darunter neun Jugendliche und Kinder.

Damit wird ein elf Jahre dauernder Abwärtstrend fortgesetzt (siehe Grafik). Nach dem Bericht der Stadtverwaltung zur Situation der Obdachlosen ist die Zahl der Räumungsklagen (62, zehn weniger als 2005) und vom Amtsgericht festgesetzten Zwangsräumungen (23, 18 weniger als 2005) ebenfalls gesunken. Darüber hinaus steuerten die Mitarbeiter des Fachbereiches Soziale Hilfen einer höheren Zahl von Obdachlosen entgegen. In 100 Fällen übernahm die Stadt Mietrückstände als Darlehen oder Beihilfen. In 68 Fällen vermittelte sie erfolgreich zwischen Vermietern und Mietern.
Bei 18 Haushalten mit 28 Personen konnte die Einweisung in eine Obdachlosen-Unterkunft nach Kündigungen durch den Vermieter oder Zwangsräumungen gerade noch verhindert werden. 16 Haushalte mit 18 Personen zogen mit Hilfe der Stadt in reguläre Wohnungen. Zu 377 Familien und Einzelpersonen pflegen die Sozialamtsmitarbeiter regelmäßigen Kontakt, um Notfälle möglichst frühzeitig abzuwenden. Die städtische Unterkunft an der Lindenstraße nutzten 76 Personen.
Neun Obdachlose in Gütersloh sind noch Kinder oder Jugendliche. Der weitaus größte Teil der Obdachlosen jedoch ist männlich, allein stehend und zwischen 26 und 59 Jahre alt. Mit 68 Personen machen die Singles 82 Prozent aller Obdachlosen aus. Weil die Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Einkommen von »Bedarfsgemeinschaften« bemessen wird, schließt die Stadt weitere Trennungen und einen Zuwachs an Ein-Personen-Haushalten nicht aus. Oft sind die Männer überschuldet und alkoholsüchtig, neigen zu Frustration, Resignation und Apathie. Sind sie erst einmal in einer Obdachlosenunterkunft gelandet, bleiben sie meist auch dort.
Der staatlichen Hilfe sind dann enge Grenzen gesetzt: »Ziel ist es, ein menschenwürdiges Dasein durch pflegerische Hilfen, teilweise durch Überlebenssicherung, durch Gewährleistung der materiellen Existenz und durch Vermeidung weiterer Verwahrlosung sicherzustellen«, heißt es in dem Bericht.

Artikel vom 25.08.2006