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Schlangenlinien
teuer bezahlt

47-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

Versmold/Halle (igs). »Ein Glück, dass nichts Schlimmes passiert ist«, waren sich gestern die Zeugen im Haller Amtsgericht einig. Sie hatten am 13. Mai einen 47-Jährigen durch Versmold verfolgt, der Schlangenlinien fuhr, auf die Gegenfahrbahn geriet und beim Abbiegen mehr Platz benötigte als ein Lastwagen.

Wie sich gestern während der Gerichtsverhandlung herausstellte, hatte er zwei Flaschen Lambrusco getrunken und rund 2,4 Promille im Blut, als er sich ans Steuer setzte. Der Mann hatte bereits einen Strafbefehl wegen der vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt erhalten. Gegen die Geldstrafe und die Führerscheinsperre hatte er Einspruch eingelegt - denn nach Ansicht seines Anwalts sei es durchaus möglich, dass er nicht vorsätzlich gehandelt habe, sondern im Vollrausch »nur« fahrlässig. Ob er so betrunken war, dass er nicht mehr die Folgen seines Tuns erkennen konnte, versuchten Staatsanwaltschaft und Richter Peeter-Wilhelm Pöld gestern herauszufinden. Nach Ansicht der beiden Zeugen, denen die merkwürdige Fahrweise schon am Bockhorster Landweg aufgefallen war, hatte der 47-Jährige aus Dissen ordentlich Alkohol konsumiert: Er fuhr Schlangenlinien, steuerte immer wieder auf die Gegenfahrbahn, geriet auf den Grünstreifen oder gegen den Bordstein. »So breit hätte der Bockhorster Landweg gar nicht sein können, dass er dort hätte fahren können«, meinte der Zeuge.
Er und seine Verlobte folgten dem Mann im Wagen bis in die Innenstadt, wo er vor dem Haus anhielt, in dem seine Frau und seine Tochter leben. »Ich glaube, er hat gar nicht realisiert, wo er ist«, meinte der 32-jährige Zeuge. Bis die Polizei kam, blieb das Pärchen bei dem Mann. »Wie betrunken war er ihrer Ansicht nach auf einer Skala von 0 bis 10?«, wollte der Staatsanwalt von der Zeugin wissen. »10!ĂŠVoll betrunken«, entgegnete diese im Brustton der Überzeugung.
Der Angeklagte selbst konnte sich nach eigenem Bekunden nur bruchstückhaft an die Fahrt erinnern. Er habe Stress bei der Arbeit gehabt. Nach der Nachtschicht habe er nicht schlafen können und zwei Flaschen Lambrusco getrunken. »Warum ich dann mit dem Auto gefahren bin, ist mir gar nicht klar.« Dies sei natürlich ein Unding.
Die Voraussetzungen dafür, dass der Angeklagte die Trunkenheitsfahrt nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig angetreten hat, sah Richter Pöld durchaus als erfüllt. Der 47-Jährige muss nun 1200 Euro Strafe zahlen und weitere sieben Monate auf seinen Führerschein verzichten.

Artikel vom 24.08.2006