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»Erhebliche Regressansprüche«


Zum Thema »Sanierung der Eschstraße« und »Gutachten zum Baugrund von Esch- und Hangbaumstraßeá« nimmt ein Leser im folgenden Brief Stellung:
»Sehr verehrte Frau Bürgermeisterin, Sie haben durch das Ingenieur-Büro Schütte und Dr. Moll sowie ergänzend durch Professor Müller Gutachten zum Baugrund der Esch- und Hangbaumstraße in Bünde erstellen lassen. Sie haben dabei grundlegend falsche Voraussetzungen für die Bemessung des Straßenbaus vorgegeben, nämlich Bauklasse III nach RStO 01.
Bauklasse III steht für Fußgängerzonen mit (ausdrücklich) schwerem Ladeverkehr. Für den interessierten Leser: Bundesstraßen gehören in der Regel ebenso zur Bauklasse III (drei). Die angemessene Bauklasse für die Eschstraße ist definitiv IV (vier). Wenn Sie somit wissentlich ermessensfehlerhaft von unangemessen hohen Anforderungen an die Tragfähigkeit ausgehen, fehlt somit der Nachweis, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit zwingend erforderlich sind.
Ebenso haben Sie es bis heute unterlassen, durch neutral beauftragte gutachterliche Untersuchung feststellen zu lassen, ob die Tragfähigkeit für Klasse III (und auch IV) ausreichend ist. Die bisherigen Untersuchungen machen diesbezüglich keine gerichtsverwertbaren Aussagen. Es ist angezeigt, Tragfähigkeitmessversuche (zum Beispiel Benkelmann-Balken, Dynaflect und so weiter) durchzuführen, um korrekte und verwertbare Aussagen zu bekommen.
Weiter ist zu beachten, dass nach einem Ausbau der vorhandenen Schichten die notwendige Verdichtung des Neueinbaus in einigen Bereichen der Eschstraße nicht ohne weiteres möglich ist, da hier alte Fachwerkhäuser stehen. Gebäudeschäden infolge der Neuverdichtung gingen somit zu Lasten der Stadt Bünde, die durch keine Versicherung gedeckt werden, da bei vorheriger Erlangung der Kenntnis über die Folgen die notwendige Verdichtung eine grobe Fahrlässigkeit darstellen würde.
Im Übrigen ist zu beachten, dass zum Beispiel durch den Einbau von Geotextilien oder anderer Bettung bei deutlich geringerem Kostenaufwand eine nachweislich erhebliche Verbesserung der Tragfähigkeit zu erreichen ist. Durch die vielfältigen, öffentlich gemachten Informationen und Hinweise sind Sie inzwischen in Kenntnis über Ihr fehlerhaftes Handeln.
Sie setzen sich somit erheblichen persönlichen Regressansprüchen aus, wenn daher sowohl die Anliegerbeiträge und auch die Fördermittel des Landes nicht zu bekommen sein werden. Fügen Sie der Stadt Bünde, den Bürgern und sich selbst keinen Schaden zu«.
FRIEDHELM GIESE 32257 Bünde

Artikel vom 24.08.2006