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Eggelandklinik heute Thema vor Arbeitsgericht

»Dauer des Behandlungsauftrages« ist strittiger Grund für befristete Verträge mit dem Land

Von Alexandra Rüther
Bad Driburg/Paderborn (WB). Mit der Eggelandklinik in Bad Driburg beschäftigt sich heute das Arbeitsgericht Paderborn. Wie Klemens Wirth, Paderborner Fachanwalt für Arbeitsrecht, auf WESTFALEN-BLATT-Anfrage erklärte, geht es um befristete Arbeitsverträge, bei denen als Befristungsgrund »Dauer des Behandlungsauftrages der Eggelandklinik« angegeben ist.

Diese »Dauer des Behandlungsauftrages« ist derzeit offen. Eine Privatisierung der sich in Landes-Trägerschaft befindlichen Klinik für Kriegsopfer ist im Gespräch. Mit Interessenten geführte Gespräche für eine Übernahme hätten jedoch noch kein konkretes Ergebnis gebracht, so dass eine Privatisierung noch nicht beschlossen sei, teilte Sozialminister Karl-Josef Laumann jüngst auf Anfrage des Bad Driburger Bürgermeisters Burkhard Deppe mit (das WESTFALEN-BLATT berichtete am 19. August).
»Zur Zeit hat die Eggelandklinik eine 100-prozentige Kostendeckung vom Bund. Jetzt versucht meiner Meinung nach das Land als Träger sich aus der drohenden Situation zu befreien, dass wenn diese Kostendeckung mal ausläuft, das Land nicht plötzlich ohne Geld dasteht, aber mit Arbeitnehmern, die bezahlt werden müssen«, schätzt Anwalt Klemens Wirth die Lage ein. »Aus meiner Sicht würde eine Befristung nur funktionieren, wenn die Schließung der Klinik anstehen würde.« Dann würde das Ende des Beschäftigungsverhältnisses auch per Datum festgelegt, wie bei befristeten Arbeitsverträgen üblich. Im Fall der Eggelandklinik handelt es sich aber um eine sogenannte »Zweckbefristung«.
Die Belegzahlen der letzten Klinik für Kriegsopfer in NRW sind aufgrund der demographischen Entwicklung seit Jahren rückläufig. Ihre Zukunft ist ungewiss. »Kein privater Unternehmer kann aber sagen Ýich beschäftige dich so lange,wie ich Geld habe, habe ich keins mehr musst du gehenÜ«, macht Rechtsanwalt Wirth deutlich. Und so eine Haltung könne auch das Land NRW nicht für sich in Anspruch nehmen.
»Ich bin gespannt wie das Arbeitsgericht die Sache sehen wird, gehe aber davon aus, dass eine endgültige Entscheidung erst beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt fallen wird.«

Artikel vom 23.08.2006