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Kokainkonsument ist geläutert

Gericht verhängt eine Bewährungsstrafe gegen Wiederholungstäter

Löhne (per). Arnold K. (Name geändert) hat vom Amtsgericht Bad Oeynhausen eine zweite Chance erhalten. Trotz seiner zweiten Verurteilung wegen Drogenkonsums beließ es Richterin Britta Kurhofer-Lloyd bei einer Bewährungsstrafe. Sie machte dem Löhhner jedoch ebenso unmissverständlich klar, dass er eine dritte Chance nicht erhalten werde.

Der 29-Jährige war bereits im Jahr 2000, damals vom Herforder Amtsgericht, wegen Kokainkonsums zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. »Viereinhalb Jahre war ich abstinent. Dann habe ich durch widrige Umstände wieder dazu gegriffen«, schilderte der Löhner. Er zeigte sich wie schon nach seiner Festnahme im Dezember vergangenen Jahres voll geständig und gab an, drei bis vier M;al in der Woche Kokain konsumiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft lastete ihm an, zwischen Mitte und Ende 2005, 82 Päckchen zu je 0,7 und 0,8 Gramm Kokain für den Eigenverbrauch erworben zu haben.
Mittlerweile hat Arnold K. nach eigenen Angaben den Drogen abgeschworen und ist »clean«. So habe er sich nach seiner Verhaftung einer freiwilligen Therapie unterzogen, die von Januar bis März dieses Jahres dauerte. Eine entsprechende Bescheinigung legte er der Richterin vor. Um nicht rückfällig zu werden, befindet sich der 29-Jährige weiterhin in ambulanter Behandlung. »Außerdem habe ich seit dem 1. Juni eine Vollzeitstelle. Ich bin froh, endlich wieder zu arbeiten«, sagte der Angeklagte.
Der Staatsanwalt sprach im Fall von Arnold K. von einer günstigenb Sozialprognose, gab jedoch zu bedenken, dass die Vorstrafen nicht wegzudiskutieren seien. Ebenfalls hielt er dem 29-Jährigen seine Geständigkeit und Einsicht zu Gute. So habe der Angeklagte auch bei der Polizei umfassend ausgesagt und zur Verurteilung von zwei Drogenhändlern beigetragen. »Aufgrund der günstigen Sozialprognose halte ich eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, ausgesezt zur Bewährung für drei Jahre, für angemessen.« Zudem forderte der Anklagevertreter eine Geldstrafe in Höhe von 2 000 Euro.
Der Verteidiger von Arnold K. schloss sich dem Plädoyer des Staatsanwaltes an, sprach sich jedoch für eine Reduzierung der Geldstrafe aus. »Ein Monatslohn, also 1 100 Euro, halte ich für ausreichend«. Gleichzeitig führte er seinem Mandanten vor Augen, was passiert, wenn er sich in den nächsten drei Jahren etwas zu Schulden kommen lässt: »Dann wird sie ihre Freundin in der Justizvollzugsanstalt Brackwede besuchen können.«
Richterin Britta Kurhofer-Lloyd verhängte schließlich das geforderte Strafmaß von zehn Monaten. Zusätzlich trägt Arnold K. die Verfahrenskosten und muss zehn Monatsraten zu je 160 Euro für einen guten Zweck abführen. »Sie haben sich bemüht, etwas gegen ihre Sucht zu tun. Auch deswegen konnte es das Gericht guten Gewissens bei einer Bewährungsstrafe belassen«, sagte die Richterin. Der 29-Jährige nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

Artikel vom 23.08.2006