28.08.2006
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Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
Dienstgebäude: Kammerratsheide 66, 33609 Bielefeld
51.0124/05/0702.1
Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Antragsteller:
Fa. Heinrich Borgmeier GmbH & Co. KG,
Schöninger Str. 33, 3319 Bielefeld
Gemäß § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird hiermit bekanntgegeben, dass dem Antragsteller, der Fa. Heinrich Borgmeier GmbH & Co. KG, Schöninger Str. 33, 33129 Delbrück, mit Bescheid vom 11. 8. 2006 die Genehmigung gem. § 16 BImSchG zur Erweiterung der vorhandenen
Anlage zum Schlachten von Geflügel
auf dem Betriebsgelände in 33129 Delbrück, Shöninger Str. 33
erteilt wurde
Die Genehmigung enthält Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzgesetzes, des Arbeitsschutzes, des Veterinärrechtes, des Tierschutzes und des Baurechtes. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft dieses Bescheides von der Genehmigung Gebrauch gemacht worden ist.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung und die Festsetzung der Kosten kann innerhalb eines Monats nach der Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich an das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, Kammerratsheide 66, 33609 Bielefeld, zu richten oder zur Niederschrift in einer der Dienststellen des Statlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz OWL einzulegen.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Der Genehmigungsbescheid mit den dazugehörigen Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom 28. 8. 2006 bis einschließlich 8. 9. 2006 beim
und bei der
aus.
Er kann an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden
des Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitschutz OWL
- montag bis freitags
- sowie nach Vereinbarung
der Stadtverwaltung Delbrück
- montags bis freitags
- montags, dienstags, mittwochs
- donnerstags
- sowie nach Vereinbarung
eingesehen werden.
Artikel vom 28.08.2006