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Klage gegen »Hapkenberg«

Bau würde verzögert - Für 2007 wird Geld beantragt

Halle/Werther (pes). Gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Weiterführung der Haller Westumgehung liegt bei der Bezirksregierung in Detmold eine Klage vor. Allerdings gibt es für die Klage, die von einem Privatmann aus Werther stammen soll, noch keine Begründung.

Auf einer Länge von insgesamt 1,28 Kilometern soll die Landstraße 921 ausgebaut werden, außerdem ein durchgehander Radweg angelegt werden. Das Steilstück zwischen der Borgholzhausener Straße (L 785) auf Wertheraner Gebiet und der Bergkuppe des Teutoburger Waldes wird dreistreifig angelegt, die Kreuzung mit der L 785 als Kreisverkehr umgebaut.
Anders als bei Bundesstraßen oder Autobahnen ist der Planfeststellungsbeschluss allerdings nicht mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung verbunden. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Vor einer gerichtlichen Entscheidung dürfte also nicht gebaut werden.
Das war für dieses Jahr ohnehin noch nicht vorgesehen, wie Ulrich Windhager, Leiter des Landesbetriebes Straßen NRW in Bielefeld erläuterte. Zunächst einmal muss beantragt werden, in den Landeshaushalt für das kommende Jahr entsprechende Mittel aufzunehmen. Im Jahr 2007 soll dann mit dem Grunderwerb begonnen werden. »Der frühestens denkbare Baubeginn wäre dann 2008«, meinte Windhager, schränkte aber auch ein: »Wenn dann alles klar ist«.
»Alles klar« in Sachen Klage. Die kann beim Landesbetrieb aber erst geprüft werden, wenn nach der entsprechenden Frist die Begründung vorliegt und damit feststeht, wogegen überhaupt geklagt wird. Dann erst werde eine Klage-Erwiderung ausgebarbeitet.

Artikel vom 19.08.2006