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Funkturm: Abstand ist zu gering

Verwaltungsgericht Minden teilt Ansicht der Stadt und der Boker Bürger

Von Axel Langer
Delbrück-Boke / Minden (WV). Seit mehr als einem Jahr schlägt das Vorhaben der »Deutschen Funkturm«, an der Boker Straße mitten in der Wohnbebauung einen 25 Meter hohen Mobilfunkturm zu errichten, sprichwörtlich hohe Wellen. Eine Initiative sammelte innerhalb von nur drei Tagen 718 Unterschriften im knapp 2 600 Einwohner zählenden Lippedorf und machte gegen den Mobilfunkturm mit Informationsveranstaltungen und einem symbolischen Funkmast mobil. Nun befasste sich das Verwaltungsgericht Minden mit der Angelegenheit.

»Wir wollen die Verschandelung des Landschaftsbildes, aber auch die Gefahren durch Elektrosmog, nicht einfach hinnehmen«, so Hubert Schniedermeier, Sprecher der Initiative. Die Stadtverwaltung genehmigte den Funkturm nicht und wurde wegen der nicht erteilten Genehmigung von der »Deutschen Funkturm« im Auftrag von T-Mobile verklagt.
Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Minden legten Bürgermeister Robert Oelsmeier und Bauordnungsamtsleiter Ferdinand Kleine die Beweggründe der Verwaltung dar, die Genehmigung nicht zu erteilen. »Wir hatten zwei Argumentationslinien, eine planungsrechtliche und eine bauordnungsrechtliche«, erläutert Ferdinand Kleine. Planungsrechtlich ist der potentielle Standort als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen, so dass nach Auffassung der Stadt eine Nutzung durch einen Funkmasten nicht in Frage kommt. Einem Antrag auf Befreiung gab die Stadt nicht statt. Zu unrecht, wie die Richter des Verwaltungsgerichtes entschieden. Alternativstandorte seien in ausreichendem Mass geprüft worden, waren sich die Richter einig.
Dafür teilte das Gericht die bauordnungsrechtlichen Bedenken der Stadt. »In rund 22 Metern Höhe sollte ein Podest mit einem Durchmesser von etwa 2,60 Metern angebracht werden, auf dem die Mobilfunkantennen montiert werden sollten«, erläutert Ferdinand Kleine das Vorhaben. Durch das Podest in 22 Metern Höhe bekäme der Funkturm einen gebäudeähnlichen Charakter, so dass zu den nächsten Gebäuden ein Abstand von 20 Metern eingehalten werden müsse.
Bei einem Erörterungstermin an der Boker Straße nahmen die Richter die Situation vor Ort in Augenschein und fanden die Angaben der Stadtverwaltung bestätigt, dass zum nächsten Gebäude ein Abstand von lediglich 6,85 Metern besteht. »Der zu geringe Abstand war letztenendes ausschlaggebend, dass der Mobilfunkturm nun nicht genehmigt wurde«, bringt Ferdinand Kleine die Situation auf den Punkt.
Neben Bürgermeister Robert Oelsmeier und Ferdinand Kleine wurden vom Gericht drei Mitglieder der Boker Initiative gehört. Georg Henkemeier, Michael Roventa und Frank Schladitz bezogen aus Sicht der Anwohner Stellung zu den Mobilfunkplänen und machten ihre Ablehnung deutlich, die den Richtern bereits aus der sorgfältigen Dokumentation der Stadtverwaltung bekannt war.
Nach Einschätzung von Ferdinand Kleine handelt es sich bei dem gewonnenen Prozess um einen Etappensieg. »Es bleibt abzuwarten, wie die »Deutsche Funkturm«, beziehungsweise T-Mobile, auf die nicht erteilte Genehmigung reagieren«, dämpft Kleine übertriebene Erwartungen.

Artikel vom 19.08.2006