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Anwohner wollen
Gehweg behalten

Einsprüche beschäftigen Ausschuss

Vlotho (VZ/bu). Erheblichen Widerstand bei den Anliegern hat die Absicht der Stadt Vlotho hervorgerufen, den Gehweg an der Steinstraße vor dem Gesamteuropäischen Studienwerk einzuziehen. Nach dem entsprechenden Beschluss des Bauauschusses im November, hatte der Lageplan mit einer Einwendungsfrist gegen das Vorhaben von Januar bis Juni öffentlich im Rathaus ausgelegen (VZ berichtete am 17. Dezember 2005).

Am kommenden Dienstag, 22. August, wird sich nun der Ausschuss für Bauliche Dienste mit den eingegangenen Einsprüchen beschäftigen.
Bereits am 12. Januar hatten Erhard Klocke sowie elf weitere Anlieger der Steinstraße schriftlich bei der Stadtverwaltung ihre Einwendungen gegen das Vorhaben vorgetragen. Die Argumentation der Verwaltung, dass der Gehweg an der Westseite der Steinstraße zwischen den Einmündungen Bergstraße und Südfeldstraße für den öffentlichen Verkehr nicht mehr benötigt werde, wollten die Bürger so nicht hinnehmen. Eine Ablichtung dieses Einspruchs hatten die Anlieger außerdem dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heford zukommen lassen.
In ihrem Schreiben betonen die Unterzeichner unter anderem, dass die Einwohner, die die Steinstraße von unten hinauf gehen, sowie die Fußgänger, die aus der Südfeldstraße die Steinstraße nach oben laufen, sehr wohl auf diesen Gehweg angewiesen seien. Um so verwunderlicher sei, so die Anlieger, dass die Stadt geduldet habe, dass dieser Gehweg bereits seit längerer Zeit gepflastert und als Parkplatz hergerichtet worden sei. Damit sei der Weg seinem eigentlichen und ursprünglichen Zweck - noch vor einer möglichen Einziehung - dem öffentlichen Verkehr entzogen worden.
Als weitere Argumente führen die Anwohner an, dass durch diese Maßnahme aber keineswegs die öffentlich-rechtliche Eigenschaft des Gehweges weggefallen sei. Auch das Absperren eines solchen öffentlichen Weges zum Beispiel durch Pflasterung führe nicht zur Aufhebung der öffentlichen Eigenschaft des Weges.
Eine solche Einziehung eines Gehweges sei laut Beschwerdeführer nur zulässig, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls sie erforderten oder dieser Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren habe. Dies aber bestreiten die Anlieger, da die Fußgänger dort auf diesen Gehweg angewiesen seien, um nicht auf der Straße angefahren zu werden. »Somit hat der Weg auch seine Verkehrsbedeutung«, so Klocke als einer der Sprecher der Anlieger.
In einem Antwortschreiben hatte die Stadt den Anliegern schließlich mitgeteilt, dass ihre Einwendungen nach Ablauf der Einwendungsfrist am 30. Juni dem Rat der Stadt zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Eine erste Diskussionsrunde wird es nun in der ersten Bauausschusssitzung nach der Sommerpause am Dienstagabend geben.

Artikel vom 18.08.2006